wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2018
21 TaBV 1372/17 -

Sozialplan für ehemalige Beschäftigte in der Fluggastabfertigung am Flughafen Berlin-Tegel ist wirksam

Eigentlich zu gering bemessenes Sozialplanvolumen aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin gerechtfertigt

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat einen Sozialplan für wirksam erklärt, den die Einigungsstelle anlässlich der Einstellung des Betriebes der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG zur Fluggastabfertigung am Flughafen Tegel 2015 und der Kündigung sämtlicher Beschäftigter beschlossen hatte.

Nachdem der zunächst beschlossene Sozialplan für unwirksam erklärt worden war (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15 -) hat das Landesarbeitsgericht einen nach weiteren Verhandlungen vor der Einigungsstelle beschlossenen neuen Sozialplan für wirksam erachtet.

Ansprüche der Arbeitgeberin gegen Dritte auf Finanzierung eines höheren Sozialplanvolumens nicht gegeben

Zur Begründung führte das Landesarbeitsgericht aus, dass das vorgesehene Sozialplanvolumen zwar für eine an sich erforderliche substanzielle Milderung der den Beschäftigten durch die Betriebsschließung entstandenen Nachteile zu gering bemessen sei. Dies sei jedoch aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin gerechtfertigt. Da die Arbeitgeberin selbst über praktisch keine eigenen Mittel verfüge, habe die Einigungsstelle zu Recht nur den Betrag als Sozialplanvolumen zugrunde gelegt, für den es eine Finanzierungszusage einer anderen Gesellschaft gegeben habe. Ansprüche der Arbeitgeberin gegen Dritte auf Finanzierung eines höheren Sozialplanvolumens seien nicht gegeben. Die Voraussetzungen eines Bemessungsdurchgriffs lägen ebenfalls nicht vor. Ein Bemessungsdurchgriff sei weder unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen faktischen Beherrschungsvertrages noch nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG gerechtfertigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27060 Dokument-Nr. 27060

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27060

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung