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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.12.2017
- 26 W 45/16 -
Wirksame Erbeinsetzung durch Verweisung auf ein anderes Schriftstück
Fehlende Testamentsform des Schriftstücks unerheblich
Verweist ein formwirksames und verständliches Testament zur genauen Identität der Erben auf ein anderes Schriftstück, so liegt eine wirksame Erbeinsetzung vor. Dabei ist es unerheblich, ob das andere Schriftstück nicht der Testamentsform entspricht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine im Jahr 2015 verstorbene Berliner Erblasserin hatte im Jahr 2012 ein handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes
Amtsgericht verneint wirksame Erbeinsetzung
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verneinte eine wirksame
Kammergericht bejaht Wirksamkeit der Erbeinsetzung
Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten der Organisationen und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die Erblasserin habe die in ihrer als Anlage zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Beschluss vom 04.09.2015
[Aktenzeichen: 61 VI 934/14]
Jahrgang: 2018, Seite: 1698 FamRZ 2018, 1698 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 264 NJW-Spezial 2018, 264
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Dokument-Nr. 26945
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