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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auslegung eines Testaments“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 09.10.2020
- 3 W 43/20 -

Kontaktabbruch des Kindes wegen jahrelangen Ehebruchs des letztverstorbenen Ehegatten rechtfertigt keine Neutestierung wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des Kindes

Erbeinsetzung der Geliebten des treulosen Ehegatten scheitert

Enthält ein gemeinschaftliches Testament die Regelung, wonach das Testament durch den überlebenden Ehegatten wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des als Schlusserben eingesetzten Kindes geändert werden kann, so greift diese Regelung nicht, wenn das Kind wegen des jahrelangen Ehebruchs des überlebenden Ehegattens den Kontakt zu ihm abbricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind intellektuell minderbegabt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1999 hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet, wonach sie sich selbst als Erben und ihren Sohn als Schlusserben eingesetzt haben. Zudem enthielt das Testament die Regelung, dass es bei einer "familiären Zuwiderhandlung" des Sohnes abgeändert werden kann. Die Schlusserbeneinsetzung diente der Fürsorge des intellektuell minderbegabten Sohnes. Ab dem Jahr 2004 unterhielt der Ehemann mit der Schwester seiner Ehefrau ein außereheliches Verhältnis einschließlich gemeinsamer Urlaubsreisen. Darunter hatte die Ehefrau sehr gelitten. Der Sohn des Paares stand dabei auf Seiten der Mutter.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.05.2018
- 3 Wx 66/18 -

Ex-Ehegatte steht Recht auf Einsicht in ein vom anderen Ex-Ehegatten später errichtetes Testament zu

Einsicht soll Klarheit über Inhalt des Testaments und Wirksamkeit eines früheren gemeinschaftlichen Testaments ermöglichen

Haben die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet und hat ein Ehegatte nach der Scheidung ein weiteres Testament errichtet, so steht dem anderen Ehegatten ein Recht auf Einsicht in dieses Testament zu. Denn die Einsicht soll gerade den Inhalt des Testaments und damit die Wirksamkeit des früheren gemeinschaftlichen Testaments klären. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1975 hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Nach der Scheidung errichtete der Ehemann im Jahr 1994 ein notariell beurkundetes neues Testament, welches seine nunmehrige Ehefrau begünstigte. Als der Ehemann im Jahr 2018 verstarb, wollte seine Ex-Frau Einsicht in das verwahrte neue Testament haben. Sie wollte prüfen,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 09.01.2019
- 31 Wx 39/18 -

Bestimmung des leiblichen Kindes und Kindes der zweiten Ehefrau als Nacherben spricht nicht für befreite Vorerbschaft der zweiten Ehefrau

Wunsch des Erblassers Vorerbe möge lange Leben stellt ebenfalls kein Indiz für befreite Vorerbschaft dar

Hat der Erblasser durch ein Testament bestimmt, dass ein leibliches Kind und ein Kind seiner zweiten Ehefrau Nacherben sind, spricht dies nicht für eine befreite Vorerbschaft der zweiten Ehefrau. Auch aus dem Wunsch des Erblassers, die zweite Ehefrau möge lange Leben, lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass ein befreite Vorerbschaft vorliege. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch ein eigenhändiges Testament bestimmte ein Mann im Oktober 2015 seine zweite Ehefrau als Alleinerbin und wünschte ihr zugleich ein langes Leben. Zudem bestimmte er, dass seine aus erster Ehe stammende Tochter und der Sohn seiner zweiten Ehefrau je zur Hälfte nach dem Tod der zweiten Ehefrau erben sollen. Nach dem Tod des Erblassers im... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.12.2017
- 26 W 45/16 -

Wirksame Erbeinsetzung durch Verweisung auf ein anderes Schriftstück

Fehlende Testamentsform des Schriftstücks unerheblich

Verweist ein formwirksames und verständliches Testament zur genauen Identität der Erben auf ein anderes Schriftstück, so liegt eine wirksame Erbeinsetzung vor. Dabei ist es unerheblich, ob das andere Schriftstück nicht der Testamentsform entspricht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine im Jahr 2015 verstorbene Berliner Erblasserin hatte im Jahr 2012 ein handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament verfasst, in dem sie "mildtätige Organisationen" als Erben einsetzte. Zur Identität der Organisationen verwies sie auf ein "Testament" aus dem Jahr 2008. Dieses "Testament" hatte eine Liste als Anlage, aus... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.07.2014
- 15 W 98/14 -

"Erbschaft gemäß Berliner Testament" ist keine ausreichende Erbeinsetzung

Bei der Auslegung des Testaments ist wirklicher Wille des Erblassers zu erforschen

Die einzel­testamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbunden hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Münster.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 2013 im Alter von 89 Jahren verstorbene Erblasser aus Münster war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der geschiedenen ersten Ehe des Erblassers sind eine Tochter und ein Sohn hervorgegangen, die ebenfalls in Münster leben. Im August 2012 errichtete der Erblasser ein handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament mit folgendem Wortlaut:... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.07.2013
- 15 W 88/13 -

Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

Auslegungs­bedürftigem Testament ist Anordnung der Erblasserin zur Vorerbschaft des einen Sohnes mit einer Nacherbschaft des anderen Sohnes nicht zu entnehmen

Eine testamentarische Anordnung, die für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben einen Ersatzerben bestimmt, kann nicht ohne weiteres so ausgelegt werden, dass dann, wenn der Erbe den Erbfall erlebt (so dass der Ersatzerbfall nicht eintritt), eine Vor- und Nacherbschaft gewollt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1991 im Alter von 74 Jahren in Nottuln/Darup verstorbene Erblasserin hinterließ vier im Münsterland lebende Kinder. Sie hatte im Jahre 1985 eigenhändig testamentarisch verfügt, dass der 1952 geborene Sohn ihr alleiniger Erbe werden solle, und für den Fall seines kinderlosen Versterbens ihren 1958 geborenen Sohn zum „Ersatzerben“... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 15.05.2012
- 31 Wx 244/11 -

Konditionalsatz im Testament weist lediglich auf Anlass der Testaments­errichtung hin

Dies stellt keine Bedingung betreffend der Erbeinsetzung dar

Nimmt der Text eines Testaments in Form eines Konditionalsatzes auf die Umstände der Errichtung Bezug, ist darin in der Regel nur der Anlass der Testaments­errichtung zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stellte der Erblasser vor einer Operation ein Testament auf, welches seine Lebensgefährtin begünstigte und folgende Formulierung beinhaltete: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen […]". Erst Jahre später verstab der Erblasser. Verwandte des Erblassers stritten daraufhin mit der Lebensgefährtin um das Erbe. Sie waren der Ansicht, dass Testament... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 13.12.2002
- 6 W 143/02 -

Bei der ungenauen Bezeichnung "Tierschutzverein" im Testament wird die Erbschaft unter allen in Frage kommenden Tierschutzvereinen aufgeteilt

Zur Auslegung eines Testaments, wenn mehrere als bedacht in Frage kommen

Wenn ein Erblasser in seinem Testament schreibt, "der Tierschutzverein in Celle" solle erben und nicht festgestellt werden kann, welcher der bestehenden Vereine gemeint ist, dann müssen sich alle Tierschutzvereine in Celle die Erbschaft teilen. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Im Fall stritten sich zwei Tierschutzvereine in Celle. Keiner von ihnen wurde allerdings im Testament genau bezeichnet. Ein Verein, der schon seit mehr als 100 Jahren existierte, hatte den Namen bei seiner Gründung geführt. Er betrachtete sich daher als rechtmäßigen Erben und beantragte einen entsprechenden Erbschein.Die Richter des Oberlandesgerichts Celle folgten dieser... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01.12.2004
- 1Z BR 93/04 -

Ein durchgestrichenes Testament gilt als widerrufen

Heranziehung des widerrufenen Testaments zu Auslegungszwecken

Wenn ein handschriftlich erstelltes Testament durchgestrichen ist, gilt die Verfügung als widerrufen. Das widerrufene Testament kann aber zur Auslegung eines unvollständigen späteren Testaments herangezogen werden, wenn der Erblasser das Testament mit dem widerrufenen in einem Umschlag verschlossen aufbewahrt. Das hat das Bayrische Oberste Landgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im März 2003 verstorbene Erblasser errichtete zwei Testamente. Das erste - und später durchgestrichene - Testament trug das Datum 27.4.1998. Das zweite wurde am 16.2.2002 errichtet. In beiden Testamenten beginnt der Erblasser mit Zuwendungen von Immobilien und Geldbeträgen an zwei Kinder seiner vorverstorbenen Schwester. Im ersten Testament... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 17.01.2006
- 23 O 13892/03 -

Zur Auslegung des Begriffs "übrige persönliche Habe"

Achtung bei der Verwendung unklarer Begriffe im Testament

Bei der Formulierung eines Testaments ist große Vorsicht geboten. Die Verwendung unklarer Begriffe kann nach dem Tod des Erblassers zu erheblichen Streitigkeiten zwischen den Erben und sonstigen Bedachten führen. So musste sich das Landgericht München I mit der Frage beschäftigen, was ein Erblasser mit dem Begriff "übrige persönliche Habe" in seinem Testament zum Ausdruck bringen wollte. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Erblasser Bankguthaben, Wertpapiere, Sparkassenbriefe, Bar- und Wertpapiervermögen in der Wohnung sowie Kraftfahrzeuge nicht unter diesem Begriff verstanden hat.

In dem entschiedenen Fall verfasste der Erblasser ein Testament mit launischen Worten. Er setzte seine Tochter, die Beklagte, zur Alleinerbin ein und sprach im Übrigen hinsichtlich vorhandener Grundstücke Vermächtnisse aus. Dann schrieb er wörtlich: "Das Mobiliar erhält meine Ehefrau. Die übrige persönliche Habe erbt meine Tochter und ihr Ehemann".Einige Jahre vor dem Tod... Lesen Sie mehr