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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.12.2011
- L 3 U 207/10 -
Pfarrer bleibt immer im Dienst: Berufsgenossenschaft muss nicht für die Dienstunfallfolgen eines Pfarrers im Ruhestand aufkommen
Pfarrer klagte gegen Berufsgenossenschaft
Die Tätigkeiten eines Pfarrers im Ruhestand sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallfürsorge richtet sich nach den beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Ein 77-jähriger
Dienstverhältnis besteht im Ruhestand fort
Das Hessische Landessozialgericht folgte wie schon das Sozialgericht Frankfurt (Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 10.09.2010 - S 23 U 250/09 -) der Argumentation der Berufsgenossenschaft. Bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2011
Quelle: ra-online, Hessisches Landessozialgericht (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12787
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