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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ruhestand“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.11.2022
- 2 A 10864/22.OVG -
Keine vorgezogene Altersgrenze für ausschließlich in der Schulverwaltung tätige Lehrerin
Vorgezogene Altersgrenze gilt nur für Lehrer im aktiven Schuldienst
Eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, hat keinen Anspruch darauf, früher in den Ruhestand zu gehen, als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit dem Jahr 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegierung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten, gilt für sie nicht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier.
Die Klägerin war ursprünglich als Realschullehrerin im Schuldienst des Landes tätig. Nachdem sie im Jahr 2011 für schuldienstunfähig befunden worden war, erfolgte zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand zunächst ihre Abordnung und später Versetzung als Referentin in den Verwaltungsdienst bei der Schulbehörde. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass sie früher als nach der allgemeinen Regelaltersgrenze in den Ruhestand trete. Sie machte geltend, da sie weiterhin die Dienstbezeichnung "Realschullehrerin" führe und dieses Statusamt innehabe, müsse sie unabhängig von ihrer konkreten Verwendung auch in den Genuss der speziellen und vorgezogenen... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2022
- 2 A 4.21 -
Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Zustimmung weder nach nationalen noch nach EU-Recht erforderlich
Die Zurruhesetzung eines schwerbehinderten Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit bedarf nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes nach § 168 SGB IX. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger ist Regierungsobersekretär (Besoldungsgruppe A7 BBesO) im Bundesdienst und wird beim Bundesnachrichtendienst verwendet. Aufgrund eines Autounfalls mit anschließender durchgehender "Arbeitsunfähigkeit" veranlasste der Bundesnachrichtendienst die amts- sowie fachärztliche Untersuchung des Klägers. Bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Zurruhesetzungsverfahrens war er als... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2022
- 1 A 2855/21 -
Bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit spielt die Ursache der Erkrankung keine Rolle
Vorliegen der Dienstunfähigkeit ausreichend
Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 44 Abs. 1 BBG in den Ruhestand versetzt, spielt die Ursache der Erkrankung keine Rolle. Dies hat Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2016 wurde ein Beamter in den Ruhestand versetzt. Hintergrund dessen war, dass der Beamte an einer Anpassungsstörung, an Bluthochdruck, an einem beidseitigem Tinnitus und an einem psychoaktiven Erschöpfungszustand bei beruflicher Konfliktsituation litt. Der Beamte war länger als drei Monate dienstunfähig erkrankt und es war nicht... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.09.2021
- 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20 -
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Doppelte Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Ruhegehaltfähigkeit auf Höchstruhegehaltssatz gedeckelt
Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger waren Berufssoldaten der Bundeswehr. Sie traten zwischen 2008 und 2018 in den Ruhestand. Ihre Anträge, von ihnen während Auslandsverwendungen vor Dezember 2002 geleistete Dienstzeiten bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit doppelt zu berücksichtigen, lehnte die Beklagte ab. In den dagegen geführten Gerichtsverfahren verpflichteten die Oberverwaltungsgerichte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2020
- 1 A 205/17 -
Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand aufgrund Muskelkrämpfen mit Schmerzen unbekannter Ursache
Unmögliche Einsetzung des Soldaten in Friedenszeiten und im Verteidigungsfall
Ein Soldat kann gemäß § 44 Abs. 3 SG in den Ruhestand versetzt werden, wenn er aufgrund von Muskelkrämpfen mit damit einhergehenden Schmerzen unbekannter Ursache nicht in der Lage ist, in Friedenszeiten und im Verteidigungsfall Aufgaben zu erfüllen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Berufssoldat im Juni 2013 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Der Soldat litt im Wesentlichen an Muskelkrämpfen und damit einhergehenden Schmerzen. Die Ursache der Krämpfe konnte nicht festgestellt werden. Der Soldat litt zudem unter Schlaflosigkeit und nahm Schmerzmittel. Die zuständige Behörde kam zum Schluss, dass der Soldat... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 18.03.2020
- 18 O 428/18 -
Bei einvernehmlicher Abberufung eines Geschäftsführers kann Anstellungsvertrag konkludent beendet sein
Verhalten des Klägers waren Indizien für eine einvernehmliche vereinbarte Beendigung
Ein klassisches Problem des Gesellschaftsrechts hat vor Kurzem das Landgericht Osnabrück beschäftigt. Wird der Geschäftsführer einer GmbH aus seinem Amt abberufen, führt das nach dem Gesetz nicht automatisch dazu, dass auch sein Anstellungsvertrag endet. Unter Umständen bekommt also der Geschäftsführer weiter sein Gehalt, obwohl er nicht mehr für die Gesellschaft tätig ist. Ob ein solcher Fall vorlag oder nicht, musste das Landgerichts Osnabrück mit Urteil klären.
In dem konkreten Verfahren war der 1953 geborene Kläger seit fast 30 Jahren Geschäftsführer einer medizinischen Einrichtung in Bad Bentheim, die in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird. Teil der finanziellen Vereinbarungen zwischen den Parteien war die Zusage einer Pension für den Kläger, die ab Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden sollte. Im Jahr 2018 wurde der Kläger... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2020
- 6 A 3273/19 -
Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit aufgrund Weigerung der amtsärztlichen Untersuchung
Keine anderweitige Möglichkeit zur Feststellung der Dienstunfähigkeit als mittels amtsärztlicher Untersuchung
Weigert sich ein Beamter einer rechtmäßigen Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit nachzukommen, kann der Dienstherr ihn allein deswegen zur Ruhe setzen. Es bestehen keine anderen Möglichkeiten zur Feststellung der Dienstfähigkeit als Mittels einer amtsärztlichen Untersuchung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund des auffälligen Kommunikationsverhaltens eines beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigten Steuerinspektors bestanden Zweifel an seiner Dienstfähigkeit. Aus diesem Grund ordnete das Land im November 2014 eine amtsärztliche Untersuchung an. Da sich der Steuerinspektor hartnäckig weigerte, sich untersuchen zu lassen, ging das Land... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.04.2019
- S 22 SB 6940/17 -
Registrierte Rentenberater dürfen Rechtsdienstleistungen im Schwerbehindertenrecht nur in Angelegenheiten mit Bezug zu gesetzlicher Rente erbringen
SG Stuttgart zur Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Rentenberater Menschen, die einen höheren Grad der Behinderung begehren, in dieser Angelegenheit nur vor dem Sozialgericht vertreten dürfen, wenn die Feststellung des Grades der Behinderung einen konkreten Bezug zu einer gesetzlichen Rente aufweist. Dies ist höchstens drei Jahre vor dem frühestmöglichen Beginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen der Fall.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist seit 1990 Rentenberater. Im Jahr 2005 wurde ihm nach Maßgabe des bis Juni 2008 geltenden Rechtsberatungsgesetzes die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Rentenberater auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts erteilt. Im April 2019 erhob der Kläger im Namen seines 54 Jahre alten Mandanten Widerspruch gegen die Absenkung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 10.10.2019
- 2 A 2401/19 -
Ehemaliger Leiter der städtischen Feuerwehr hat keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs
Landeshauptstadt darf zu Recht Urlaubsantritt vor Abbau von Überstunden verlangen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass ein ehemaliger Leiter der städtischen Feuerwehr keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs hat. Zudem steht Beamten in der B-Besoldung kein Anspruch auf finanzielle Abgeltung der bei Eintritt in den Ruhestand noch vorhandenen Überstunden zu.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, langjähriger Leiter der städtischen Feuerwehr, ist nach Vollendung seines 60. Lebensjahres mit Ablauf des 30. September 2019 in den (für Feuerwehrbeamte regelmäßigen) Ruhestand getreten. Im März 2019 beantragte er bei der beklagten Landeshauptstadt Freizeitausgleich in der Zeit vom 23. April 2019 bis zum 30. September 2019 (= 111 Tage)... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2018
- BVerwG 2 C 32.17 und BVerwG 2 C 34.17 -
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in unterster Besoldungsgruppe führt zwangsläufig auch zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsniveaus höherer Besoldungsgruppen
Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und legte dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Beamte im niedersächsischen Landesdienst. Zwei der Kläger sind Beamte im aktiven Dienst, ein dritter Beamter ist seit 1998 im Ruhestand. Sie haben seit 2005 bei ihrem Dienstherrn erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation gerügt. Klage- und Berufungsverfahren blieben weitgehend erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte... Lesen Sie mehr
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