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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ver.di“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022
- 1 ABR 24/21 -

Ver.di ist auch in Pflegebranche tariffähig

Tariffähigkeit nicht teilbar

Mit der Entscheidung des Ersten Senats des Bundes­arbeits­gerichts steht fest, dass die Vereinte Dienstleistungs­gewerkschaft (ver.di) tariffähig ist. Damit kann sie Tarifverträge auch in der Pflegebranche abschließen.

Ver.di wurde im Jahr 2001 durch einen Zusammenschluss von fünf Gewerkschaften gegründet. Sie hat etwa 1,9 Millionen Mitglieder und ist u.a. für die Pflegebranche zuständig. Der Antragsteller - ein Arbeitgeberverband für Pflegeeinrichtungen in Deutschland - hat die Feststellung begehrt, dass ver.di in der Pflegebranche nicht tariffähig ist. Ihr fehle in diesem Bereich die erforderliche - durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelte - Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite. Hilfsweise hat der Antragsteller geltend gemacht, ver.di sei bezogen auf ihren gesamten satzungsmäßigen Organisationsbereich tarifunfähig. ... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.06.2021
- 21 BVL 5001/21 -

Gewerkschaft ver.di tariffähig auch für Pflege außerhalb von Krankenhäusern

LG Berlin-Brandenburg zur Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Anträge des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zur Feststellung fehlender Tariffähigkeit der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen. Im Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) haben sich private Pflegeunternehmen zusammengeschlossen. Daneben bestehen weitere Arbeitgeberverbände der Pflegebranche, unter anderem die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Die Gewerkschaft ver.di hat am 1. Februar 2021 mit dem BVAP einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche abgeschlossen. Angestrebt wurde eine Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages nach § 7 a Arbeitnehmer-Entsendegesetz, zu der es wegen der fehlenden Zustimmung der Caritas nicht kam.

Mit seinem noch während der Auseinandersetzungen über die mögliche Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrages beim Landesarbeitsgericht eingereichten Antrag hat der AGVP eine fehlende Tariffähigkeit der Gewerkschaft ver.di für Pflegebetriebe, die Pflegeleistungen außerhalb von Krankenhäusern erbringen, geltend gemacht. Zur Begründung hat der AGVP ausgeführt, jedenfalls wegen der... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 20.08.2021
- 29 Ga 8464/21 -

Arbeitsgericht untersagt Streik bei Vivantes ohne Notdienst

Notdienstes nach Vorstellungen der Arbeitgeberseite muss gewährleistet werden

Das Arbeitsgericht Berlin hat es der Vereinten Dienst­leistungs­gewerkschaft (ver.di) durch Erlass einer einstweiligen Verfügung verboten, vom 23. bis 25.08.2021 (einschließlich der am 26.08.2021 endenden Nachtschicht) Beschäftigte der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie weiterer Vivantes-Gesellschaften zum Streik aufzurufen und/oder Streiks durchzuführen, soweit nicht die Leistung eines Notdienstes nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite gewährleistet ist.

Ein Streik ohne Notdienst könne zu einer Gefahr für Leib und Leben von Patienten führen; er könne daher nur mit einer Notdienstvereinbarung zur Versorgung der Patienten durchgeführt werden. Dabei obliege es dem Arbeitgeber, die Einzelheiten des Notdienstes festzulegen; es könne nicht der streikenden Gewerkschaft überlassen bleiben, den Personalbedarf ihrerseits einseitig festzulegen.... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.2018
- 1 AZR 287/17 -

Arbeitgeber darf Arbeitnehmer durch Angebot einer Streikbruchprämie von Streikbeteiligung abhalten

Streikbruchprämie stellt zulässiges Kampfmittel des Arbeitgebers dar

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass ein bestreikter Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt ist, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie (Streikbruchprämie) von einer Streikbeteiligung abzuhalten.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist bei dem beklagten Einzelhandelsunternehmen als Verkäufer vollzeitbeschäftigt. In den Jahren 2015 und 2016 wurde der Betrieb, in dem er eingesetzt ist, an mehreren Tagen bestreikt. Dazu hatte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di aufgerufen mit dem Ziel, einen Tarifvertrag zur Anerkennung regionaler Einzelhandelstarifverträge... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2018
- 29 K 8347/15 -

Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig

Amazon hätte durch Ausgestaltung des Geschäftsmodells Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe in der Vorweihnachtszeit hinreichend Rechnung tragen können

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die der Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, rechtswidrig war und die Vereinte Dienst­leistungs­gewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verletzte.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Amazon war durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Einsatz der Arbeitskräfte an zwei Adventsonntagen nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Klage erhoben.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2017
- 24 Sa 979/16 -

Streikmaßnahmen der Vereinten Dienst­leistungs­gewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände von Amazon nicht grundsätzlich unzulässig

Betriebliche Tätigkeit von Amazon wird durch Streikmaßnamen nicht beeinträchtigt

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt ist, Arbeits­kampf­maßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers durchzuführen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ver.di wollte mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigte, Streikposten auf dem nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden gepachteten Parkplatz des Unternehmens aufzustellen, weil angesichts... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2017
- 6 TaBV 1585/16 -

Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungs­vereinbarung bei Zalando SE auf Antrag von ver.di

Antrag von ver.di wegen fehlenden fortbestehenden Rechtsverhältnisses zwischen der Zalando SE und ver.di unzulässig

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Vereinten Dienstleistungs­gewerkschaft ver.di auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungs­vereinbarung bei der Zalando SE für unzulässig gehalten.

Eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea – SE) wird ausgehend von bereits bestehenden Gesellschaften gegründet. Hierbei ist nach dem SEBeteiligungsgesetz* eine Beteiligungsvereinbarung zur weiteren Regelung der Mitbestimmung zu treffen. Diese wird für die Arbeitnehmer von einem „Besonderen Verhandlungsgremium“ verhandelt, das sich aus Vertretern der Arbeitnehmerschaft... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 30.06.2016
- 4 BV 12102/15 -

Arbeitsgericht Berlin zur Mitbestimmungs­vereinbarung bei der Zalando SE

Keine gerichtliche Wirksamkeitsprüfung auf Antrag der Gewerkschaft ver.di

Der Antrag der Vereinten Dienstleistungs­gewerkschaft (ver.di) auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungs­vereinbarung bei der Zalando SE wurde als unzulässig abgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Fall stellte die Zalando-SE, eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea – SE), bei ihrer Gründung aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Mitbestimmungsvereinbarung auf, in der die Zusammensetzung und die Rechte des SE-Betriebsrats geregelt sind. Die Mitbestimmungsvereinbarung wurde durch die an der Gründung beteiligten Gesellschaften und ein von... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2016
- 41 Ca 15029/15 -

Arbeitsgericht Berlin untersagt Ver.di Arbeits­kampf­maßnahmen auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH

Amazon muss Betriebsgelände nicht für einen gegen das Unternehmen selbst gerichteten Arbeitskampf zur Verfügung stellen

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienst­leistungs­gewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ver.di will mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigt, Streikmaßnahmen u.a. auf dem - nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden - Parkplatz des Unternehmens durchzuführen, weil angesichts... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 19.06.2015
- 60 Ga 8417/15 -

Streik des Pflegepersonals an der Charité zulässig

Arbeitsgericht Berlin lehnt Untersagung des Streiks an der Charité ab

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Charité, der Gewerkschaft ver.di den ab dem 22. Juni 2015 geplanten Streik des Pflegepersonals zu untersagen, zurückgewiesen.

Mit dem Streik soll ein Tarifvertrag erreicht werden, der eine bestimmte personelle Mindestausstattung der Stationen mit Pflegepersonal vorsieht. Die Charité hat hiergegen vor allem geltend gemacht, mit dem Abschluss der noch geltenden Vergütungstarifverträge sei auch die Personalausstattung geregelt worden; der Streik verstoße daher gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht und sei deshalb rechtswidrig.... Lesen Sie mehr




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