Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 19.11.2009
- T-234/06 -
EU-Gericht: Eintragung der Biermarke "Cannabis" nicht möglich
Cannabis ist als beschreibender Begriff als Marke ungeeignet
Die Eintragung der Marke "Cannabis" für Getränke, die Hanf enthalten können, ist unzulässig. Die Marke ist rein beschreibenden Charakters, da ein angemessen verständiger Durchschnittsverbraucher glauben könnte, dass es sich bei ihr um eine Beschreibung der Merkmale der fraglichen Ware handelt
Herr Giampietro Torresan ließ im Jahr 2003 vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) das Wortzeichen CANNABIS für Biere, Weine und Spirituosen als
Kläger: Marke CANNABIS besitzt Unterscheidungskraft
Herr Torresan wendete gegen diese Entscheidung ein, dass die
Cannabis hat verschiedene Bedeutungen
Das Gericht stellt zunächst fest, dass der Begriff „Cannabis“, auch „Hanf“ genannt, drei mögliche Bedeutungen hat:
• eine Hanfpflanze, deren gemeinsame Marktorganisation gemeinschaftlich geregelt ist und deren Erzeugung in Bezug auf den Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), den
• einen Suchtstoff, der in vielen Mitgliedstaaten verboten ist;
• eine Substanz, deren mögliche therapeutische Verwendung derzeit diskutiert wird.
Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass
Richter: Beschreibende Zeichen sind nicht als Marke geeignet
Ferner erinnert das Gericht daran, dass gemäß der Verordnung über die
Das Gericht hat daher geprüft, ob ein Durchschnittsverbraucher beim bloßen Anblick eines Getränks der
Dazu stellt das Gericht zum einen fest, dass ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Zeichen CANNABIS und bestimmten Merkmalen der genannten Waren besteht, da
Aus diesen Gründen hat das Gericht die Klage von Herrn Torresan abgewiesen und die Entscheidung des HABM, mit der dieses die Eintragung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2009
Quelle: ra-online, Europäisches Gericht Erster Instanz
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8791
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8791
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.