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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.09.2018
- C-601/17 -
Fluggesellschaft muss bei Flugannullierung neben Flugpreis auch Provisionen erstatten
Erstattungsanspruch besteht nur bei Kenntnis der Fluggesellschaft über Provisionszahlungen an Vermittlungsunternehmen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft im Fall der Annullierung eines Fluges auch Provisionen erstatten muss, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben, sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte.
Herr Dirk Harms erwarb für sich selbst und seine Familie auf der Website opodo.de Flugtickets für einen Flug mit Vueling Airlines von Hamburg nach Faro (Portugal). Nachdem der Flug annulliert worden war, verlangte Familie Harms von Vueling Airlines die
Nationales Gericht erbittet Auslegung der Verordnung über die Fluggastrechte durch EuGH
Das mit dem Rechtsstreit befasste Amtsgericht Hamburg ersuchte den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um die Auslegung der Verordnung über die Fluggastrechte*. Das Amtsgericht Hamburg möchte wissen, ob der Preis des Flugtickets, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der
Verordnung soll hohes Schutzniveau für Fluggäste gewährleisten
Mit seinem Urteil bejahte der Gerichtshof dies, es sei denn, die
Erläuterungen
* - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2018
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Annullierung eines Flugs in Economy-Class rechtfertigt nicht Buchung eines Ersatzfluges in Business-Class
(Landgericht Landshut, Beschluss vom 08.02.2018
[Aktenzeichen: 14 S 3021/17]) - Fluggesellschaft muss Fluggäste klar und vollständig über Rechte aufklären
(Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2015
[Aktenzeichen: 52 O 102/15]) - Nach Annullierung von Bordkarten durch das Flugunternehmen wegen eines verspäteten Zubringerflugs haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichsleistungen wegen Nichtbeförderung
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.10.2012
[Aktenzeichen: C-321/11])
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Dokument-Nr. 26430
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