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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013
- 5 B 8/13 -
Ausweisung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten gerechtfertigt
Auch Vaterschaft zu deutscher Tochter schützt nicht vor Ausweisung
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Ausweisung eines Mannes aus der Bundesrepublik, der wegen einer Vielzahl, z.T. schwerer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren verurteilt wurde, für rechtmäßig erklärt. Auch in der Vaterschaft zu der deutschen Tochter sah das Gericht keinen Schutz vor der Ausweisung, da das Verhalten des Mannes auf keine schützenswerte familiäre Beziehung schließen lässt.
Der im Jahre 1987 geborene Antragsteller des zugrunde liegenden Falls reiste 1988 mit seinen Eltern in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er ist Vater einer minderjährigen
Landkreis weist Antragsteller aus Bundesgebiet aus und ordnete Abschiebung aus der Haft heraus an
Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn wegen dieser Taten zu Freiheitsstrafen von insgesamt 5 Jahren und 2 Monaten. Diese Strafe verbüßt er zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Lingen. Im Hinblick auf die Höhe der verhängten
Abschiebung des Antragstellers aus der Haft zur Durchsetzung der Ausweisung gerechtfertigt
Das gegen diese Anordnungen gerichtete gerichtliche Verfahren hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Osnabrück führte dazu aus, dass die ausländerrechtlichen Maßnahmen nicht zu beanstanden seien. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- Gefährdung der Vater-Kind-Beziehung: Ausweisung eines nigerianischen Straftäters dennoch rechtmäßig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.06.2011
[Aktenzeichen: 10 B 10.1976]) - Mit Drogen handelnder kubanischer Vater muss trotz 15 deutscher Kinder ausreisen
(Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 15.01.2009
[Aktenzeichen: 3 K 2026/07])
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Dokument-Nr. 15254
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