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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.07.2012
- L 3 KA 48/12 B ER -
Sofortiger Entzug der Dialysegenehmigung bei voraussichtlich fehlender ärztlicher Eignung rechtmäßig
Recht der Patienten auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor wirtschaftlicher Existenzbedrohung des Arztes durch Widerruf der Genehmigung
Einem Arzt kann die Genehmigung für die Durchführung von Dialysebehandlungen mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn jetzigen und künftigen Patienten aufgrund der fachlichen Ungeeignetheit des Arztes konkret Gesundheitsschäden drohen. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Im vorliegenden Fall war der
Sozialgericht bestätigt Widerruf der Genehmigung zur Durchführung von Dialysebehandlungen
Das Sozialgericht Hannover hat im Rahmen eines Eilverfahrens die sofortige Wirkung des Widerrufs für die Patientengruppe bestätigt, die Laborwerte über dem fraglichen Wert aufwiesen und damit voraussichtlich gar keine Dialyse benötigten. Für die anderen Patienten hat es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Widerruf der Genehmigung angeordnet und damit dem
Patienten drohen bei weiterer Behandlung durch Arzt konkrete Gesundheitsgefahren
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat auf die Beschwerde der KVN den Beschluss des Sozialgerichts Hannover geändert und im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens bestätigt, dass der sofortige Vollzug des Widerrufes der Genehmigung rechtmäßig ist. Der Sofortvollzug des Widerrufs habe zwar voraussichtlich zur Folge, dass der
Versorgungsengpass für Patienten durch Widerruf der Genehmigung nicht zu befürchten
Das Landessozialgericht führte weiter aus, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2012
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Heilpraktiker muss Krebspatientin auf notwendige ärztliche Behandlung hinweisen
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2008
[Aktenzeichen: 9 S 1782/08]) - Verurteilter Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie darf vorläufig weiter praktizieren
(Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2008
[Aktenzeichen: 1 L 145/08])
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Dokument-Nr. 13816
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