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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.08.2007
24 CS 07.2063 -

Gericht bestätigt Verbot einer Demo die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht

Heß-Demo nur Vorwand für Verherrlichung des Nationalsozialismus

Die für den 17. August 2007 (18.00 Uhr) angemeldete Versammlung mit dem Thema "Rudolf Heß - Märtyrer des Friedens" auf dem Münchner Marienplatz darf nicht stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom heutigen Tag zurückgewiesen. Das unter Anordnung sofortiger Vollziehung ausgesprochene Versammlungsverbot der Stadt München wurde damit bestätigt.

Nach Auffassung des Gerichts dient die Person von Rudolf Heß nur als "Aufhänger", um über seine Person die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft in ein positives Licht zu rücken, die Kundgebung als Plattform zur Verherrlichung des Nationalsozialismus zu nutzen und damit letztlich Straftaten nach § 130 Absatz 4 StGB zu begehen. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nimmt zudem an, dass ein erheblicher Zustrom der rechtsradikalen Szene zu erwarten sei, da die Veranstaltung im Internet entsprechend beworben werde.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 17.08.2007

Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht

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Dokument-Nr.: 4716 Dokument-Nr. 4716

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