Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2023
- 21 ZB 20.2575 -
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Schwangerschaftsabbruch rechtfertigt Entzug der ärztlichen Approbation
Keine Unverhältnismäßigkeit wegen fortgeschrittenen Alters des Arztes
Begeht ein Arzt eine gefährliche Körperverletzung und einen versuchten Schwangerschaftsabbruch, so rechtfertigt dies den Entzug der ärztlichen Approbation. Dabei ist unerheblich, ob der Arzt wegen seines fortgeschrittenen Alters weniger Chancen hat, seine Approbation zurückzuerhalten, als ein jüngerer Arzt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab dem Jahr 2014 entwickelte sich in Oberbayern zwischen einem Arzt und einer Patientin eine Liebesbeziehung. Im Jahr 2016 teilte die Frau dem Arzt mit, dass sie vermutlich von ihm schwanger sei. Der Arzt war mit der Schwangerschaft nicht einverstanden und plante einen heimlichen
Rechtmäßigkeit des Entzugs der Approbation
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ die Berufung nicht zu. Der Entzug der ärztlichen Approbation sei rechtmäßig. Der Arzt habe ein schwerwiegendes Fehlverhalten an den Tag gelegt, aus dem sich seine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben habe. Der Arzt habe das im Rahmen des früheren Arzt-Patienten-Verhältnis aufgebaute Vertrauen ausgenutzt. Er habe sich rücksichtslos und gleichgültig gegenüber der körperlichen Unversehrtheit seiner Partnerin und dem ungeborenen Leben gezeigt. Der
Keine Unverhältnismäßigkeit wegen fortgeschrittenen Alters des Arztes
Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht München, Urteil vom 07.09.2020
[Aktenzeichen: M 16 K 19.5386]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33566
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33566
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.