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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2024
- OVG 3 S 109/24 -
Landtagswahl Brandenburg: RBB muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei ab zwei Prozent benennen
Tierschutzpartei steht Anspruch auf eine abgestufte Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung zu
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Beschwerde der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) stattgegeben und die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) verpflichtet, die Tierschutzpartei in allen Ergebnispräsentationen zur brandenburgischen Landtagswahl im Landesfernsehprogramm nicht unter der Rubrik "Andere" zusammenzufassen, sondern das Ergebnis gesondert auszuweisen, wenn die Partei mindestens zwei Prozent erreicht.
Der rbb hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der verfassungsrechtlich geschützten
Rundfunkfreiheit des RBB wird nicht beeinträchtigt
Dies hat das OVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34393
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