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Montag, 14. Oktober 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 09.09.2024

Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 06.09.2024
- HVerfG 1/23 -

Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" ist überwiegend durchzuführen

Volksbegehren hat Neufassung der in der Hamburgischen Bauordnung enthaltenen Regelungen zu Werbeanlagen zum Gegenstand

Das Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" ist überwiegend durchzuführen. Nur eine der beabsichtigten Neuregelungen verstoße gegen das Eigentumsgrundrecht. Dies hat das Hamburgische Verfassungsgericht entschieden.

Auf Antrag des Senats hatte das Verfassungsgericht über die Durchführung des Volksbegehrens zu entscheiden. Dessen Grundlage ist die Volksinitiative "Hamburg Werbefrei", die eine Neufassung der in der Hamburgischen Bauordnung enthaltenen Regelungen zu Werbeanlagen zum Gegenstand hat. Sie verfolgt das Ziel, "ein ausgewogenes Verhältnis zwischen gestalterischen Aspekten, dem Informationsinteresse der Bevölkerung und den Interessen der Wirtschaft an der Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum herzustellen".Neben der Reduzierung von Werbeanlagen sollen hierfür "gestalterische Vorgaben für Werbeanlagen zwecks stadtbild-verträglicher Integration... Lesen Sie mehr

Landgericht Lübeck, Urteil vom 13.12.2023
- 10 O 421/20 -

Hobby-Imker haften für Schaden am Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs

Anspruch auf Schadensersatz der aufgrund der Verbreitung von Bienenwachs auf das Nachbargrundstück entstandene Schäden

Zwei Hobby-Imker müssen den Schaden an einem Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs – in Höhe von immerhin rund 95.000 Euro – ersetzen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Ein junges Paar wohnt auf einem Grundstück im Lübecker Umland und betreibt dort eine Hobby-Imkerei. An einem Frühjahrstag im Garten erhitzen sie Bienenwachs in einem Druckbehälter. Beim Öffnen des Deckels spritzt eine meterhohe Fontäne in die Luft – auf das Grundstück der Nachbarn und dort auf den im Vorjahr fertiggestellten Neubau. Vor dem Landgericht Lübeck fordern die Nachbarn von... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 04.09.2024
- 3 A 224/22 -

BVerfG muss unter Berücksichtigung der veröffentlichten RKI-Protokolle zu COVID-19 die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht neu entscheiden

Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte?

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt. Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundes­verfassungs­gericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20 a Infektions­schutz­gesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.

Die Pflegehelferin hatte 2022 in einem Krankenhaus gearbeitet. Der Landkreis hatte sie aufgefordert, einen Immunitätsnachweis vorzulegen, also entweder einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie nicht gegen das Coronavirus geimpft werden könne. Als die Pflegehelferin nicht reagierte, hatte der Landkreis es ihr Anfang November 2022 untersagt,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.08.2024
- 3 U 81/23 -

Gurtpflicht ist eine drittschützende Norm und nichtangeschnallte Fahrzeuginsassen haften bei einem Unfall mit

Gesetzliche Anschnallpflicht soll auch andere Fahrzeuginsassen schützen

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21 a Abs. 1 der Straßen­verkehrs­ordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, selbst haftbar gemacht werden können. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen solle. Das durch den Verstoß gegen die Gurtpflicht begründete Mitverschulden tritt hier im Fall aber hinter dem ganz überwiegenden Verschulden des Unfallverursachers zurück.

Im konkreten Fall blieb die Klage der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wegen der behaupteten Verletzungen der Beifahrerin des anderen Fahrzeugs jedoch erfolglos. Der Unfallverursacher haftete für die Verletzungen der Beifahrerin des anderen Fahrzeugs. Er nahm die Beklagte, die nicht angeschnallt hinter der Beifahrerin saß, in Anspruch und behauptete, die Knie der Beklagten... Lesen Sie mehr



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