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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.01.2009
- BVerwG 4 C 17.07, 18.07 -
Windenergieanlagen mit Solarunterstützung zu Forschungszwecken im Außenbereich zulässig
Mögliche Nachfrage nach Hybridanlagen in der Zukunft
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass sich die erleichterte Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich (Privilegierung) auch auf Solaranlagen erstrecken kann, deren Beitrag zur Deckung des Eigenenergiebedarfs von Windenergieanlagen erforscht werden soll.
Die Revisionsverfahren betrafen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit sog.
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Forschungsbedarf
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ansicht der Vorinstanzen, des Verwaltungsgerichts Trier und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, bestätigt, die einen Forschungsbedarf bejaht haben. Zwar sind die von der Klägerin konstruierten Anlagen für eine Unterstützung des Betriebs von Großwindenergieanlagen, ihre Funktionsfähigkeit unterstellt, aktuell nicht interessant, weil es derzeit betriebswirtschaftlich günstiger ist, den Eigenenergiebedarf von Großwindenergieanlagen über das öffentliche Stromnetz oder mit Hilfe von Dieselgeneratoren zu decken. Diese Bedingungen können sich aber bei steigenden Kosten des Netzbezugs oder höheren Treibstoffkosten zu Gunsten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/09 des BVerwG vom 22.01.2009
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Dokument-Nr. 7323
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