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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.01.2022
- 9 VR 1.22 -
Eilantrag gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung abgelehnt
Kein Baustopp für Fehmarnbelttunnel
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) abgelehnt.
Die gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der FFBQ erhobenen Klagen hat das Gericht mit Urteilen vom 3. November 2020 abgewiesen. Es hat dabei jedoch festgestellt, dass bezüglich weiterer
Klage der Umweltvereinigung bleibt erfolglos
Der Antrag einer Umweltvereinigung vom 17. Januar 2022, die aufschiebende Wirkung ihrer im Oktober 2021 erhobenen Klage gegen den Planänderungsbeschluss wiederherzustellen und die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31354
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