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Bundessozialgericht, Urteil vom 23.06.2016
- B 14 AS 30/15 R, B 14 AS 26/15 R und B 14 AS 29/15 R -
Eingliederungsvereinbarung mit festgelegten Bewerbungsbemühungen muss auch Bewerbungskostenübernahme regeln
Leistungsempfänger ist bei fehlerhafter Eingliederungsvereinbarung nicht zu Bewerbungsbemühungen verpflichtet
Eine zwischen einem Arbeitslosen und dem Jobcenter geschlossene Eingliederungsvereinbarung, die vorsieht, dass sich der Hilfeempfänger dazu verpflichtet, mindestens zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist unangemessen, sofern diese Vereinbarung keine Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten vorsieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Der 1977 geborene, alleinstehende Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls schloss mit dem beklagten
Festgelegte Bewerbungsbemühungen im Verhältnis zu übernommenen Leistungsverpflichtungen des Jobcenters unangemessen
Das Bundessozialgerichts hat die Revision des Jobcenters im Verfahren B 14 AS 30/15 R zurückgewiesen. Die Sanktionsentscheidungen sind schon deshalb rechtswidrig, weil der Kläger durch die Eingliederungsvereinbarungen nicht zu Bewerbungsbemühungen verpflichtet war. Die Eingliederungsvereinbarungen sind als öffentlich-rechtliche Verträge jedenfalls deshalb insgesamt nichtig, weil sich das
Die Beteiligten haben in den weiteren Verfahren (B 14 AS 26/15 R und B 14 AS 29/15 R) Unterwerfungsvergleiche geschlossen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2016
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Zwei Bewerbungen pro Woche für Arbeitslose zumutbar
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2014
[Aktenzeichen: L 3 AS 505/13]) - LSG Baden-Württemberg: Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II bei nicht genügenden Bewerbungsbemühungen rechtens
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2011
[Aktenzeichen: L 2 AS 2821/11 ER-B]) - ALG II: 10 Jobbewerbungen pro Monat
(Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.06.2008
[Aktenzeichen: S 18 AS 3697/08 ER])
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Dokument-Nr. 22817
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