wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.06.2008
S 18 AS 3697/08 ER -

ALG II: 10 Jobbewerbungen pro Monat

Bei weniger Jobbewerbungen kann eine Leistungskürzung vorgenommen werden

Das Jobcenter kann in Eingliederungsvereinbarungen von Leistungsempfängern grundsätzlich zehn Bewerbungen pro Monat verlangen. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein langjährig arbeitsloser Antragsteller es abgelehnt, sich entsprechend einer Eingliederungsvereinbarung auf mindestens zehn Stellenangebote pro Monat zu bewerben.

Jobcenter kürzte die Leistung um 60 %

Das Jobcenter senkte daraufhin das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 % und wegen wiederholten Verstoßes in einer zweiten Stufe um insgesamt 60 % für die Dauer von drei Monaten ab. Der Antragsteller beantragte daraufhin beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz. Die Vorgabe einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen ohne gleichzeitigen Nachweis entsprechender Stellenangebote durch das Jobcenter sei nicht rechtens.

Gericht: Leistungsempfänger muss selbst aktiv werden - allein die Inanspruchnahme von Vermittlungsvorschlägen des Jobcenters reicht nicht aus

Das Gericht lehnte den Antrag ab. Der Hilfeempfänger habe sich vorrangig selbst um eine Arbeitsstelle und damit um die Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu bemühen. Er habe in seine Stellensuche alle zumutbaren Arbeitsangebote einzubeziehen, auch solche, die dem bisherigen beruflichen Werdegang nicht genügten. Allein die Inanspruchnahme von Vermittlungsvorschlägen des Jobcenters reiche nicht aus. Der Leistungsempfänger müsse selbst aktiv werden. Den Einwand des Antragstellers, er habe kein passendes Stellenangebot gefunden, ließ das Gericht nicht gelten, nachdem der Antragsteller über die Dauer eines halben Jahres nicht eine einzige Bewerbung hatte vorweisen können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2008
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | Bewerbung | Kürzung | Rückschnitt

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6462 Dokument-Nr. 6462

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6462

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung