Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2015
- B 12 KR 15/12 R -
Eltern haben keinen Anspruch auf Beitragsentlastung in der Sozialversicherung wegen ihres Aufwandes für Kinderbetreuung und Kindererziehung
Gesetzliche Regelungen zur Beitragsbemessung verstoßen nicht gegen das Grundgesetz
Eltern können nicht beanspruchen, wegen des Aufwandes für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zahlen zu müssen. Die entschied das Bundessozialgericht in einem Musterverfahren.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Ehepaar mit drei Kindern. Die Kläger forderten, Beiträge nur in der Höhe der Hälfte der jetzigen "Bemessung" (bzw. unter Abzug von 833 Euro je Kind und Monat oder eines Betrages in Höhe des steuerlichen Existenzminimums) zahlen zu müssen. Die Kläger blieben damit jedoch in allen Instanzen erfolglos.
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht erforderlich
Das Bundessozialgericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass die der Beitragsbemessung zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen rechtmäßig angewandt wurden und nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht schied damit aus.
Schwelle der Verfassungswidrigkeit nicht überschritten
Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung des Sozialversicherungsrechts einen weiten sozialpolitischen Spielraum. Er bewegt sich innerhalb der Grenzen dieses Gestaltungsspielraums, wenn er den Aufwand für die Betreuung und Erziehung von Kindern in verschiedenen Regelungen des Leistungsrechts berücksichtigt. Zu nennen sind insoweit in erster Linie die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2015
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Auch Eltern müssen Rentenversicherungsbeiträge leisten
(Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2006
[Aktenzeichen: B 12 KR 16/05 R, B 12 KR 19/04 R, B 12 KR 20/04 R ]) - Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ist rechtens
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.03.2007
[Aktenzeichen: L 8 P 19/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21664
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21664
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.