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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kinderbetreuung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.02.2018
- XII ZB 338/17 -
BGH: Ersparnis wegen Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Kinderbetreuung eines beamteten Elternteils ist in Unterhaltsverfahren als Einkommen zu berücksichtigen
Keine Anwendung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs
Erhält ein beamteter Elternteil aufgrund der Betreuung seiner Kinder eine Ersparnis wegen der Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes, so findet dies im Unterhaltsverfahren nur beim Einkommen des betreuenden Elternteils Berücksichtigung. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch kommt nicht zur Anwendung, selbst wenn der andere Elternteil auch Beamter ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In einem Kindesunterhaltsverfahren vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verlangte der Vater zweier minderjähriger Kinder von der Mutter einen Ausgleich für die Ersparnisse, welche die Mutter wegen der Betreuung der Kinder und der damit verbundenen Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes erhielt. Die Mutter war beamtete Lehrerin. Der Vater war als Richter tätig. Das Oberlandesgericht Oldenburg bejahte einen entsprechenden familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde der Kinder und der Mutter.Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Kinder und der Mutter und hob dementsprechend die Entscheidung... Lesen Sie mehr
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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12.02.2019
- 4 A 880/16 und 4 A 881/16 -
Ermäßigung von Beiträgen für Kindertagesbetreuung gilt auch bei sogenannten"Patchworkfamilien"
Entscheidend ist Anzahl der gemeinsam im Haushalt lebenden Kinder und nicht deren verwandtschaftliches Verhältnis
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die in der Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden vorgesehene Beitragsermäßigung für Eltern, deren Kinder gleichzeitig eine Kindertagespflege oder eine Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) besuchen, auch für solche Kinder in Anspruch genommen werden kann, bei denen die Eltern nicht zugleich auch Eltern der Geschwisterkinder sind.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Eltern eines Kindes geklagt, das zusammen mit seinen Eltern und zwei Halbgeschwistern in einem Haushalt lebt. Die beiden Geschwisterkinder waren jeweils nur mit einem im Haushalt lebenden Elternteil verwandt; das jeweils andere Elternteil lebte außerhalb des Haushalts. Die Elternbeitragssatzung sah in der im Jahr 2015 geltenden Fassung vor, dass... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.09.2018
- 12 A 181/17, 12 A 838/17, 12 A 846/17 bis 12 A 849/17, 12 A 840/17 und 12 A841/17 -
Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung rechtmäßig
Selbst höchster monatliche Beitrag liegt unter den Durchschnittskosten eines Betreuungsplatzes
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit acht überwiegend gleichlautenden Urteilen Klagen gegen Elternbeitragsbescheide der Stadt Hagen, mit denen diese Beiträge für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen (sechs Fälle) und in Kindertagespflege (zwei Fälle) erhoben hatte, abgewiesen. Die den Elternbeitragsbescheiden zugrunde liegenden Satzungen der Stadt Hagen sind rechtmäßig.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Hagen im Jahr 2015 die Satzungen über Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege novelliert und dabei höhere Elternbeiträge als zuvor festgeschrieben.Gegen die auf der Grundlage der neuen Satzungen erlassenen Elternbeitragsbescheide hatten zahlreiche Eltern vor dem Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2018
- 1 U 171/16 -
Eltern haben keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Zuweisung eines Ganztagsbetreuungsplatzes für dreijähriges Kind
Mehrkosten für Inanspruchnahme einer privaten Betreuungseinrichtung sind nur bei unzumutbarer finanzieller Belastung zu erstatten
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres kein Anspruch auf den Nachweis eines Ganztagsplatzes in einer Tageseinrichtung besteht. Mehrkosten, die Eltern durch die Inanspruchnahme einer privaten Betreuungseinrichtung entstehen, sind zudem nur zu ersetzen, wenn sie unzumutbar sind.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls verlangten von der beklagten Stadt Bad Homburg Schadensersatz wegen einer behaupteten Amtspflichtverletzung. Die Kläger bewarben sich um einen städtischen Ganztagsbetreuungsplatz für ihr dann drei Jahre altes Kind. Dieses konnte nur bis Ende August 2015 in der bislang besuchten privaten Krippe betreut werden. Da die Kläger trotz Nachfragen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2018
- BVerwG 5 C 18.16 -
BVerwG zur Höhe der Vergütung für Tagesmütter und Tagesväter
Vergütung orientiert sich orientiert sich an geltenden Tariflöhnen der in Kindertageseinrichtungen beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der vom Jugendhilfeträger festgesetzte Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung an eine Tagespflegeperson in Höhe von 2,70 Euro je Kind und Stunde im konkreten Fall gerichtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Klägerin ist Tagesmutter und vereinbarte Anfang September 2014 mit den Eltern eines seinerzeit etwa 20 Monate alten Kindes, dass sie dieses im Kindergartenjahr 2014/2015 wöchentlich von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr betreue. Im Anschluss daran bewilligte das Jugendamt der beklagten Stadt den Eltern eine Tagespflege im Umfang von bis zu 20 Stunden wöchentlich. Hierfür... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 29.11.2017
- 11 U 59/17 -
Kein unbeschränktes Wahlrecht bei Kinderbetreuungsplätzen
Wechsel der Betreuungsform ist zumutbar
Das Oberlandesgerichts Braunschweig hat entschieden, dass eine Beschränkung des Wahlrechts zwischen Tageseinrichtungen und Kindertagespflege keine Amtspflichtverletzung des Trägers darstellt, wenn keine Betreuungsplätze mehr in der gewünschten Betreuungsform, hingegen in einer anderen Betreuungsform verfügbar sind. Ein Wechsel der Betreuungsform sei auch nicht generell unzumutbar.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mutter hatte gegen den Landkreis Northeim wegen Verletzung der Amtspflichten auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls geklagt, da der Landkreis ihrer Tochter erst zwei Monate nach Vollendung des ersten Lebensjahres einen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen konnte. Eine frühere Betreuung im Rahmen einer möglichen Kindertagespflege durch eine... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 20.07.2017
- Az. 6 L 1177/17 -
Stadt Münster muss Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung stellen
Gericht beanstandet Vergabeverfahren von Kita-Plätzen in Münster
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, einem im Februar 2016 geborenen und im Innenstadtbereich Münsters wohnenden Kind einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit dem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen, die in nicht mehr als 15 Minuten von der elterlichen Wohnung erreichbar ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Eltern des Antragstellers Ende Februar 2017 dem Jugendamt der Stadt Münster mitgeteilt: Da sie beide in Vollzeit erwerbstätig seien, suchten sie ab April oder spätestens August 2017 einen Platz für ihr Kind in der Kindertagesbetreuung für 45 Stunden wöchentlich. Ihr Kind sei im sogenannten Kita-Navigator angemeldet. Dort merkten sie das Kind bei... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2015
- OVG 6 S 39.15 -
Privater Träger eines an Grundschule angeschlossenen Horts zur Aufnahme aller die Grundschule besuchenden Kinder verpflichtet
Voraussetzung ist Anspruch auf Tagesbetreuung
Der private Träger eines an einer Grundschule angeschlossenen Horts ist grundsätzlich verpflichtet, alle Kinder, die die Grundschule besuchen und Anspruch auf Tagesbetreuung haben, aufzunehmen. Ausnahmen bestehen dann, wenn mehrere Betreuungseinrichtungen an der Schule existieren oder andere zumutbare Betreuungsalternativen vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Den berufstätigen Eltern eines sechsjährigen Mädchens wurde im August 2015 durch die Stadt beschieden, dass ihr Kind bis zur Versetzung in die fünfte Jahrgangsstufe über vier Stunden täglich eine Kindertagesstätte in der Stadt in Anspruch nehmen dürfe. Der an der Grundschule des Kindes angeschlossene Hort weigerte sich jedoch das Kind aufzunehmen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016
- 12 S 1782/15 -
Stuttgart muss Mehrkosten für privaten Platz wegen fehlenden Kitaplatzes erstatten
Regulär für städtische Kindertagesstätte anfallende Kosten sind von Erstattungsbeiträgen abzuziehen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Stuttgart dem Kläger, einem 4-jährigen Kind, die Mehrkosten für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz erstatten muss, da sie ihm in den Jahren 2013 und 2014 keinen Platz in einer städtischen Tageseinrichtung zur Verfügung stellen konnte.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern des 2012 geborenen Klägers meldeten diesen gut zwei Monate nach dessen Geburt bei der beklagten Landeshauptstadt Stuttgart für einen Kitaplatz ab dem 1. Lebensjahr an. Da die Beklagte keinen Betreuungsplatz anbieten konnte, brachten die Eltern ihn von Januar 2013 bis November 2014 in einer privaten Kinderkrippe unter. Die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2016
- III ZR 278/15, III ZR 302/15 und III ZR 303/15 -
Bundesgerichtshof bejaht mögliche Schadensersatzansprüche von Eltern bei Verdienstausfall wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze
Verschulden der beklagten Kommune muss aber noch geprüft werden
Der Bundesgerichtshof hatte sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage zu befassen, ob Eltern im Wege der Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 GG) den Ersatz ihres Verdienstausfallschadens verlangen können, wenn ihren Kindern entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Die Klägerinnen der drei Parallelverfahren beabsichtigten, jeweils nach Ablauf der einjährigen Elternzeit ihre Vollzeit-Berufstätigkeit wieder aufzunehmen. Unter Hinweis darauf meldeten sie für ihre Kinder wenige Monate nach der Geburt bei der beklagten Stadt Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz für die Zeit ab der Vollendung des ersten Lebensjahres an. Zum gewünschten Termin erhielten... Lesen Sie mehr
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