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Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2009
- B 10 EG 3/08 R; B10 EG 4/08 R -
Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel
Wechsel stellt keinen Rechtsmissbrauch dar und ist auch nach dem Einkommensteuergesetz erlaubt
Der während einer Schwangerschaft veranlasste Wechsel der Lohnsteuerklasse ist bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Elterngeld wird grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des Berechtigten in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes berechnet. Dabei sind ua die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen. Das
Sachverhalt
In dem einen zugrundeliegenden Fall war die
Missbrauchsvorwurf bei Steuerklassenwechsel nicht ausreichend begründbar
Entgegen der Auffassung des beklagten Freistaates ist das Verhalten der Klägerinnen nicht als rechtsethisch verwerflich und damit als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 26/09 des BSG vom 25.06.2009
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Dokument-Nr. 8060
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