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Bundessozialgericht, Urteil vom 05.05.2009
- B 1 KR 9/08 R -
Krankenkassen-Vorstand muss Schadensersatz für Bilanzmanipulationen zahlen
Krankenkasse an sich trifft keine Mitschuld an fehlenden Einnahmen durch nicht mehr realisierbare Beitragssatzerhöhungen
Fälscht der Vorstand einer Krankenkasse die Bilanzen, um hohe Defizite zu verschleiern und eine Schließung des Unternehmens zu verhindern, kann dieser, nach Fusion mit anderen Krankenkassen und Aufdeckung der Vorgänge, zu Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten des Anstellungsvertrages verurteilt werden. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die Beklagte verschob als alleiniger Vorstand der Betriebskrankenkasse (BKK) L. Anfang 1997 in der BKK-Bilanz eine Vielzahl von bereits im Jahr 1996 angefallenen Rechnungspositionen in das Jahr 1997, um das hohe Defizit zu verschleiern und einer Schließung der BKK L. vorzubeugen. Die Passiva in der
Beklagte verletzte vorsätzlich ihre Pflicht, zutreffend über die Vermögenssituation zu informieren
Das Bundessozialgericht hat auf die Revision der klagenden BKK hin das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt und die Revision der Beklagten zurückgewiesen: Die Klägerin verlangt zu Recht u.a. Ersatz des Schadens, der bereits der BKK L. durch die Manipulation ihrer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 14/09 des BSG vom 05.05.2009
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Dokument-Nr. 7821
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