wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 28.07.2008
B 1 KR 5/08 R -

Alternativ-Kliniken haben keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die Klägerin ist eine GmbH in Liquidation. Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen wurden mangels Masse rechtskräftig abgewiesen. Sie erhielt am 23. März 1999 eine Gewerbeerlaubnis und betrieb vom 23. November 1998 bis zum 21. Juli 2002 eine Fachklinik für onkologische Akutbehandlung. Dabei behandelte sie in erheblichem Umfang Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Die klagende GmbH in Liquidation ist in allen Instanzen mit ihrem Ziel ohne Erfolg geblieben, als Vertragskrankenhaus zugelassen zu werden. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die beklagten Krankenkassenverbände und Ersatzkassen mit Recht der Klägerin die Zulassung als Krankenhaus in der Gestalt des begehrten Abschlusses des Versorgungsvertrags verweigert haben.

Ein Krankenhausträger hat nur dann Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags, wenn für das Krankenhaus ein Bedarf besteht und es die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung der Versicherten bietet. Daran fehlt es. Die Klägerin bietet als GmbH in Liquidation, bei der die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, nicht die Gewähr für eine leistungsfähige Krankenhausbehandlung. Sie muss vielmehr jederzeit mit dem Verbot ihrer Tätigkeit wegen Unzuverlässigkeit nach § 30 GewO rechnen.

Auch in der Vergangenheit hat die Klägerin nicht die Gewähr für eine leistungsfähige Krankenhausbehandlung geboten. Das beruht auf zwei Gründen. Erstens hat die Klägerin von vornherein durch ihr Verhalten verdeutlicht, dass sie nicht gewillt ist, sich den für die Tätigkeit eines Krankenhauses maßgeblichen Regelungen des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts der GKV zu unterwerfen. Denn sie behandelte GKV-Patienten ohne die erforderliche Zulassung bereits zumindest seit Jahresbeginn 1999 im angeblichen Wert von mehr als 6,1 Mio Euro. Die Klägerin entzog den zugelassenen Leistungserbringern auf diese Weise Versicherte, setzte die von ihr behandelten Versicherten außerhalb des Systems den Risiken unkontrollierter Behandlung aus und legte es durch ihr eigenmächtiges Vorgehen darauf an, das gesetzliche System der Krankenhausbehandlung und Kostentragung zu unterlaufen. Zweitens bot das Krankenhauskonzept der Klägerin nicht die Gewähr für eine leistungsfähige Krankenhausbehandlung, da es den Anforderungen des Qualitätsgebots (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) auch unter Berücksichtigung grundrechtskonformer Auslegung nicht genügte. Es legte einen Schwerpunkt auf so genannte Außenseitermethoden, die nicht in die Leistungspflicht der GKV fallen. Zwar erstreckt sich das Gebot der grundrechtsorientierten Auslegung des GKV-Leistungsrechts auch auf den Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung. Bei Einbeziehung dieser für extreme Notsituationen konzipierten Behandlungsansprüche ist aber darauf zu achten, dass die in der Rechtsprechung entwickelten Grenzen und Sicherungen Beachtung finden. Das war bei der Klägerin nicht gewährleistet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/08 des BSG vom 29.07.2008

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6436 Dokument-Nr. 6436

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6436

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung