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Bundessozialgericht, Urteil vom 10.11.2022
- B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R und B 1 KR 9/22 R -
Krankenkassen dürfen ärztliche Verordnung von Cannabis nur auf Vollständigkeit und Plausibilität hin überprüfen
Hohe Hürden für Cannabis auf Kassenrezept
Krankenkassen dürfen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung nur genehmigen, wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat. Sind die hohen Anforderungen an diese Einschätzung erfüllt, darf die Krankenkasse das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur darauf hin überprüfen, ob dieses völlig unplausibel ist. Das hat das Bundessozialgericht entscheiden.
In seinen vier Urteilen hat der Senat präzisiert, wann im Einzelnen eine schwerwiegende Erkrankung als Voraussetzung einer Cannabistherapie anzunehmen ist.
Verordnung von Cannabis auch bei zur Verfügung stehenden Standardtherapien möglich
Dabei hat er auf die konkreten Auswirkungen der mit Cannabis zu behandelnden Krankheiten und Symptome abgestellt.
Eingeschränkte Kontrollbefugnisse der Krankenkassen
Die Krankenkassen dürfen eine solche ärztliche Einschätzung im Gegenzug nur daraufhin überprüfen, ob die Grundlagen der Entscheidung vollständig und nachvollziehbar sind und das Abwägungsergebnis nicht völlig unplausibel ist. Ob eine Suchtmittelabhängigkeit der Verordnung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2022
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32360
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