wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 02.11.2007
B 1 KR 11/07 R -

Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen

Zeuge Jehovas verweigert Fremdblutinfusion

Eine Krankenkasse muss die Kosten für die Verlegung eines Patienten in ein anderes Krankenhaus nur übernehmen, wenn die Verlegung medizinisch notwendig ist. Erfolgt die Verlegung nur aus religiösen Gründen, muss der Versicherte die Kosten selbst tragen. Das entschied das Bundessozialgericht im Falle eines Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, der sich ohne Fremdblutinfusion operieren lassen wollte und deshalb das Krankenhaus wechseln musste.

Der Kläger lehnt es als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ab, (Fremd-)Blutinfusionen zu erhalten. Am 14. April 2002 kam er wegen akut aufgetretener Schmerzen im Brustraum in das Klinikum Augsburg. Die Ärzte hielten dort eine Herz-Notfalloperation für erforderlich, aber für undurchführbar, weil der Kläger einer Gabe von (Fremd-)Blutprodukten nicht zustimmte. Das Klinikum Fulda war allerdings bereit, eine Operation auch ohne solche Transfusionen durchzuführen. Das "Krankenhaus-Verbindungskomitee der Zeugen Jehovas" veranlasste, dass der Kläger am Abend des 15. April 2002 mit einem Hubschrauber von Augsburg nach Fulda geflogen und dort noch in der Nacht operiert wurde, was erfolgreich verlief. Der Kläger beantragte erfolglos, ihm die Kosten für den Hubschraubertransport in Höhe von 4.950 Euro zu erstatten.

Das Bundessozialgericht hat diese ablehnende Entscheidung der Krankenkasse bestätigt. Krankenkassen übernehmen als Naturalleistung auch Fahrten oder Flüge, dies allerdings nur dann, wenn diese Transporte im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischen Gründen notwendig sind. Letzteres war hier nicht der Fall, weil der Kläger auch in Augsburg nach den Regeln der ärztlichen Kunst hätte operiert werden können. Einer Verlegung von Augsburg nach Fulda bedurfte es aus medizinischen Gründen nicht, sondern diese erfolgte allein aus religiösen Gründen des Klägers. Die durch das Grundgesetz gewährleistete Freiheit des Glaubens führt nicht dazu, dass die religiös motivierte Ablehnung von Bluttransfusionen einer medizinisch notwendigen Verlegung des Versicherten von einem Krankenhaus in ein anderes gleichzustellen ist. Dementsprechend konnte der Kläger auch keine Kostenerstattung beanspruchen.

Hinweis auf die Rechtslage:

§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V:

Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.

§ 2 Abs. 3 SGB V:

Bei der Auswahl der Leistungserbringer ist ihre Vielfalt zu beachten. Den religiösen Bedürfnissen der Versicherten ist Rechnung zu tragen.

§ 60 SGB V Abs. 1 (in der bis 31.12.2003 geltenden, hier noch anzuwendenden Fassung): Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 37/07 des BSG vom 02.11.2007

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5092 Dokument-Nr. 5092

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5092

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung