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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.12.2013
- XII ZB 159/12 -
Als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt hat Anspruch auf Ersatz der Fotokopiekosten in Höhe von 50 Cent je Kopie
Rückgriff auf Dokumentenpauschale in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG
Fertigt ein als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt in seiner Kanzlei Fotokopien an, so kann er Fotokopiekosten in Höhe von 50 Cent je Kopie ersetzt verlangen. Dieser Betrag entspricht der Dokumentenpauschale in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Landgericht folgte Ansicht des Rechtsanwalts
Das Landgericht Kassel entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts. Dieser habe
BGH wies Rechtsbeschwerde zurück
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Rechtsbeschwerde zurück. Es sei zutreffend gewesen, im Rahmen der zu erstattenden
Keine Anwendung von § 7 Abs. 2 Satz 1 JVEG
Nicht zur Anwendung kam nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Satz 1 JVEG. Zwar regle die Vorschrift, dass Kosten in Höhe von 50 Cent je Seite für die Anfertigung der ersten 50 Kopien zu ersetzen sind. Die Vorschrift sei aber nicht zur Anwendung gekommen, da sie nicht auf einen gerichtlich bestellten
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FamFG § 277 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1
a) Kann der Verfahrenspfleger die ihm entstandenen Kopierkosten nicht konkret darlegen, kann das Gericht die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen schätzen.
b) Fertigt ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt für die Führung der Verfahrenspflegschaft erforderliche Fotokopien auf einem in seinem Büro vorhandenen Fotokopiergerät, kann auf die Dokumentenpauschale in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG als Schätzgrundlage zurückgegriffen werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Kassel, Beschluss vom 17.02.2012
[Aktenzeichen: 785a XVII 154/96] - Landgericht Kassel, Beschluss vom 14.03.2012
[Aktenzeichen: 3 T 108/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 261 Rpfleger 2014, 261
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Dokument-Nr. 17538
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