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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2022
- Vla ZR 100/21 -
BGH bestätigt Anspruch auf kleinen Schadenersatz
BGH bestätigt Wahlrecht zwischen "großen" oder "kleinen" Schadensersatz
Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat hat sich im Anschluss an die Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20 mit der Gewährung von kleinem Schadensersatz in den sogenannten "Dieselfällen" befasst.
Der Kläger kaufte im September 2013 für 12.999 € von einem Dritten einen
BGH bestätigt Anspruch auf "kleinen" Schadensersatz
Das Amtsgericht hat die auf Leistung des vorgerichtlich verlangten "kleinen" Schadensersatzes nebst Zinsen und auf Erstattung vorgerichtlich verauslagter Anwaltskosten gerichtete Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil zurückgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers hatte überwiegend Erfolg. Der VIa. Zivilsenat hat im Anschluss an die Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 6. Juli 2021 bekräftigt, dass der Käufer eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs ein Wahlrecht hat. Er kann gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung von Nutzungsvorteilen den gesamten Kaufpreis zurückverlangen ("großer" Schadensersatz). Er kann aber auch das Fahrzeug behalten und lediglich als "kleinen"
Wert der Nutzungen auf "kleinen" Schadensersatz möglicherweise anzurechnen
Im konkreten Fall besteht allerdings die Besonderheit, dass der Kläger das mit einem Kilometerstand von 60.400 km gebraucht gekaufte Fahrzeug bei Klageerhebung schon über weitere 200.000 km bis zu einem Kilometerstand von rund 275.000 km gefahren hatte. Damit steht im Raum, dass der Käufer sich im Wege der Vorteilsausgleichung den Wert von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
- Amtsgericht Bonn, Urteil vom 19.01.2021
[Aktenzeichen: 106 C 7/20] - Landgericht Bonn, Urteil vom 06.07.2022
[Aktenzeichen: 5 S 28/21]
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Dokument-Nr. 31329
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