wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.06.2007
VIII ZR 202/06 -

BGH: Zur Umlagefähigkeit von Fernwärme bei Abschaltung ursprünglicher Öl-Heizungsanlage - Auslegung einer Regelung zur Gemeinschafts­antenne, wenn später Breitbandkabel angeschlossen wird

Kabelanschluss ist Modernisierungs­maßnahme

Wenn der Hauseigentümer die Gemeinschafts­antenne durch den Anschluss an das Breitbandkabelnetz ersetzt, handelt es sich dabei um eine duldungspflichtige Modernisierungs­maßnahme. Die Kabelgebühren können nach Wohneinheiten umgelegt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall legte ein Vermieter Ende 2001 eine zentrale Ölheizung, die nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprach, still und schloss das Mietshaus an die örtliche Fernwärmeversorgung an. Außerdem ließ er die Gemeinschaftsantenne abbauen und stattete alle Wohnungen mit Breitbandkabelanschluss aus. Die Grund- und Basisversorgung rechnete er über die Mietnebenkosten in Höhe von 8,90 DM monatlich ab. Die Kabelgebühren legte der Vermieter nicht nach dem Anteil der Wohnfläche, sondern nach der Anzahl der Wohneinheiten um.

§ 4 des Formularmietvertrags sieht als Abrechnungsmaßstab "m² Wohnfläche" vor und bestimmt unter anderem:

"1.b) Folgende Betriebskosten (erläutert durch Anlage 3 zu § 27 II. BVO) sind in der Nettomiete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen: ... 13. Gemeinschaftsantenne ... 18. Heizung ...

2. Ist in der Spalte 'Verteilungsschlüssel' ein solcher nicht eingesetzt, so kann der Vermieter einen geeigneten oder unterschiedlichen Umlegungsmaßstab bestimmen. Der Vermieter kann während der Mietzeit zu Anfang eines neuen Berechnungszeitraumes den Verteilungsschlüssel angemessen neu bilden...

3. Soweit zulässig, ist der Vermieter bei Erhöhung bzw. Neueinführung von Betriebskosten berechtigt, den entsprechenden Mehrbetrag vom Zeitpunkt der Entstehung umzulegen..."

Der Bundesgerichtshof sprach dem Vermieter die Nachzahlungen zu. Der Vermieter habe die Kosten zu Recht auf die Mieter umgelegt.

Mietvertrag bezieht sich auf Anlage 3 zu § 27 II. BVO

In § 4 Nr. 1b des Mietvertrags hätten die Parteien durch Bezugnahme auf die "Anlage 3 zu § 27 II. BVO" die Umlegung der Kosten der Lieferung von Fernwärme vereinbart. Für die Berechtigung zur Umlegung von Betriebskosten genüge eine Verweisung im Mietvertrag auf die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung (II. BV), sofern es sich nicht um "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV handelt, führte der Bundesgerichtshof aus.

Der Vermieter durfte die Heizungsanlage auch auf Fernwärme umstellen. Die Umstellung stelle keine unzulässige einseitige Änderung des Mietvertrages dar. Es gäbe für den Vermieter keine Pflicht in dem Mietvertrag, die Wohnung nur durch eine ölbetriebene Zentralheizung zu beheizen. Dies ergibt sich bereits aus der Verweisung in § 4 Abs. 1b des Mietvertrags auf die "Anlage 3 zu § 27 II. BVO", die in Nr. 4 Buchst. c und Nr. 5 Buchst. b, wie ausgeführt, die Kosten der Wärmelieferung durch Fernwärme als umlagefähige Betriebskosten aufführt.

Kabelanschluss ist Modernisierungsmaßnahme

Auch die Kabelgebühren dürfe der Vermieter fordern. Die Umlegungsfähigkeit der Kabelgebühren ergebe sich aus einer ergänzenden Auslegung (§§ 133, 157 BGB) des Mietvertrags. Nach dem Mietvertrag der Parteien waren lediglich die Betriebskosten einer Gemeinschaftsantenne umlegbar (§ 4 Abs. 1b Nr. 13). Die Vereinbarung einer Umlegung von Antennenkosten führe jedenfalls dann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zur Umlegbarkeit der Breitbandkabelkosten, wenn es sich um eine duldungspflichtige Modernisierung handele. So sei es hier gewesen, denn zu den duldungspflichtigen Verbesserungsmaßnahmen im Sinne von § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB gehöre in der Regel auch der Anschluss einer Wohnanlage an das Breitbandkabelnetz (BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 253/04 - = NJW 2005, 2995).

Kabelgebühren nach Wohneinheiten abzurechnen ist sachgerecht

Die Kabelgebühren durften auch nach Wohneinheiten (und nicht nach Wohnfläche) umgelegt werden. Im Wege der Vertragsauslegung nach Treu und Glauben sei gerade die Umlage nach Wohneinheiten sachgerecht, weil der Nutzen für jede Wohnung unabhängig von der Fläche gleich sei.

Werbung

der Leitsatz

Heizkosten VO § 7 Abs. 4; II. BVO Anlage 3 zu § 27 Abs. 1;

BGB §§ 133, 157, 554 Abs. 2, 556a Abs. 1 Satz 1

a) Eine Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, wonach der Mieter die Betriebskosten der Heizung "erläutert durch Anlage 3 zu § 27 II. BVO" zu tragen hat, erlaubt dem Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer im Haus vorhandenen Heizungsanlage einstellt und statt dessen Fernwärme bezieht, die Umlegung der Wärmelieferungskosten auf den Mieter, wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der Zweiten BerechnungsVO bereits eine Umlegung der Kosten der Fernwärmelieferung vorsah (Anschluss an Senatsurteil vom 22. Februar 2006 - VIII ZR 362/04, NJW 2006, 2185).

b) Zur ergänzenden Auslegung einer mietvertraglichen Regelung über die Umlegung der Kosten einer Gemeinschaftsantenne, wenn diese beseitigt wird und die Mietwohnungen stattdessen an das Breitbandkabelnetz angeschlossen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2007
Quelle: ra-online

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR)
Jahrgang: 2008, Seite: 122
BauR 2008, 122
 | Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 2007, Seite: 368
DWW 2007, 368
 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2007, Seite: 1310
GE 2007, 1310
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2007, Seite: 1416
MDR 2007, 1416
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2007, Seite: 3060
NJW 2007, 3060
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2007, Seite: 531, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
NJW-Spezial 2007, 531 (Michael Drasdo)
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2007, Seite: 769
NZM 2007, 769
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2007, Seite: 571
WuM 2007, 571
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2007, Seite: 851
ZMR 2007, 851

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4957 Dokument-Nr. 4957

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4957

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung