Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.06.2024
- VIII ZR 150/23 -
Rückforderung überzahlter Miete bei Sozialleistungsbezug des Mieters
BGH bejahrt gesetzlichen Anspruchsübergang
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) - als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht.
Der Kläger war vom 1. September 2018 bis Ende Juni 2020
Ansprüche gehen auf den Sozialleistungsträge über
Die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der BGH hat entschieden, dass (etwaige) Ansprüche auf
Auch wenn das Jobcenter nicht selbst Ansprüche geltend gemacht hat
Dem gesetzlichen Anspruchsübergang steht es nicht entgegen, dass das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
- Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 04.06.2022
[Aktenzeichen: 2 C 260/20/22] - Mieter im Sozialleistungsbezug können Rückzahlung überhöhter Mieten nicht einklagen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 19.04.2023
[Aktenzeichen: 64 S 190/21])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Beachten Sie, dass der vollständige Urteilstext in der Regel erst einige Wochen nach der Entscheidung beim Gericht vorliegt.
Dokument-Nr. 34050
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34050
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.