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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2021
- VI ZR 52/18 -
BGH: Unterlassen des Weiterbetriebs eines zur Erpressung eingesetzten ehrverletzenden Blogs kann verlangt werden
Anspruch auf Unterlassung wegen Persönlichkeitsverletzung
Richtet sich ein Blog mit ehrverletzenden Aussagen hauptsächlich gegen eine Person und wird der Blog zur Erpressung gegen die Person eingesetzt, kann die Person die Untersagung des Weiterbetriebs des Blogs verlangen. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2010 betrieb ein Mann im Internet einen
Landgericht gab Klage statt, Kammergericht wies Klage ab
Während das Landgericht Berlin der Klage stattgab, wies sie das Kammergericht Berlin ab. Dagegen richtete sich die Revision des Klägers.
Bundesgerichtshof bejaht Anspruch auf Unterlassung des Weiterbetriebs des Blogs
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers. Dient der Betrieb des Blogs des Beklagten auch als Nötigungsmittel im Rahmen einer versuchten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 08.09.2015
[Aktenzeichen: 27 O 58/15] - Kammergericht Berlin, Urteil vom 21.12.2017
[Aktenzeichen: 10 U 155/15]
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Dokument-Nr. 30648
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