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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2018
- VI ZR 396/16 -
BGH: Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig
Unternehmerpersönlichkeitsrecht durch Filmaufbahmen nicht verletzt
Die Verbreitung von ungenehmigten Filmaufnahmen aus einem Bio-Hühnerstall ist zulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierter Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden Betrieben, die Ackerbau und
LG untersagt Verbreitung der Filmaufnahmen
Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, es zu unterlassen, im Einzelnen näher bezeichnete Bildaufnahmen zu verbreiten, die verpackte Waren, tote
Berührung des Geheimhaltungsinteresses des Unternehmens keine rechtswidrige Beeinträchtigung
Der Bundesgerichtshof hat der Revision stattgegeben und die Klage abgewiesen. Die Verbreitung der
Öffentliches Informationsinteresse und Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegt unternehmensbezogene Interessen
Das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der
Filmaufnahmen zeigen Tatsachen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 19.07.2016
[Aktenzeichen: 7 U 11/14] - Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.12.2013
[Aktenzeichen: 324 O 400/13]
Jahrgang: 2018, Seite: 2877 NJW 2018, 2877
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Dokument-Nr. 25756
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