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Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.05.2017
- VI ZR 262/16 -
BGH: Unzulässige Presseberichterstattung über eine vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Liebesbeziehung
Kein Vorliegen eines berechtigten Informationsinteresses der Öffentlichkeit
Die Presseberichterstattung über eine bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Liebesbeziehung eines Prominenten stellt eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung dar. Ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im August 2014 in einer Tageszeitung und deren Online-Ausgabe ein Bericht über einen bekannten deutschen Sänger veröffentlicht. Der Bericht offenbarte eine
Amtsgericht und Landgericht geben Klage statt
Sowohl das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg als auch das Landgericht Berlin gaben der Klage statt. Nach Auffassung des Landgerichts habe der Kläger die Beklagte anwaltlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen dürfen, da die
Bundesgerichthof bejaht ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision der Beklagten zurück. Durch die
Offenbarung der Liebesbeziehung begründet Eingriff in Privatsphäre
Durch die Offenbarung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 23.07.2015
[Aktenzeichen: 8 C 108/15] - Landgericht Berlin, Urteil vom 03.05.2016
[Aktenzeichen: 27 S 8/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 850 GRUR 2017, 850 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2017, Seite: 483 K&R 2017, 483 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 879 MDR 2017, 879 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1516 NJW-RR 2017, 1516 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 959 VersR 2017, 959
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Dokument-Nr. 27668
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