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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2016
- VI ZR 229/15 -
BGH: Urteil zum Medikament Carmen hat Bestand
Keine fehlerhafte Behandlung mit Medikament Carmen
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wurde zurückgewiesen. Die Beteiligten haben insbesondere über einen vermeintlich behandlungsfehlerhaften Einsatz des Medikaments Carmen gestritten. Die Prüfung der Arzthaftungssache durch die ordentliche Gerichtsbarkeit ist nunmehr abgeschlossen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte die Klägerin das Universitätsklinikum Münster und eine in diesem tätige Ärztin auf Zahlung von materiellem
Fehlerhafte Verordnung laut medizinischem Sachverständigengutachten nicht feststellbar
Weder im erstinstanzlichen noch im zweitinstanzlichen Verfahren konnte die Klägerin den ihr obliegenden Nachweis führen, dass eine
Keinen Grund Revision gegen Berufungsurteil zuzulassen
Die Entscheidung des OLG Hamm gab dem Bundesgerichtshof keine Veranlassung, auf die Beschwerde der Klägerin die Revision gegen das Berufungsurteil zuzulassen. Das Berufungsgericht habe unter Hinweis auf die Ausführungen der Gerichtssachverständigen auch ausführlich begründet, dass die Medikation mit dem Medikament Carmen indiziert gewesen sei und gegenüber anderen Medikamenten Vorteile gehabt hätte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ ra-online
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.02.2015
[Aktenzeichen: 3 U 110/12] - Landgericht Münster, Urteil vom 30.05.2012
[Aktenzeichen: 111 O 164/09]
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Dokument-Nr. 23512
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