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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.01.1992
- VI ZR 120/91 -
Kopfschmerzen und Schleimhautreizungen durch ausgetretene Gaswolke: Bagatellschäden rechtfertigen keinen Schmerzensgeldanspruch
Kein Schadenersatzanspruch wegen Einbaus einer gasdichten Haustür
Kommt es aufgrund einer ausgetretenen Gaswolke zu Kopfschmerzen und Schleimhautreizungen, so rechtfertigt dies kein Schmerzensgeld. Denn solche Beeinträchtigungen seien nur von geringem Gewicht und daher eine Bagatelle. Zudem besteht kein Schadenersatzanspruch wegen des nachträglichen Einbaus einer gasdichten Haustür. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1987 kam es aufgrund eines Störfalls zu einem Austritt einer
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Der Bundesgerichtshof verneinte zunächst einen Schmerzensgeldanspruch. Zwar könne ein solcher bei Verletzungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens zugesprochen werden. Dies gelte jedoch dann nicht, wenn nur geringe bzw. vorübergehende Beeinträchtigungen und somit nur "Bagatellschäden" vorliegen. Insofern sei zu beachten, dass der Mensch, vor allem im Zusammenleben mit anderen, vielfältigen Beeinträchtigungen seiner Befindlichkeiten ausgesetzt ist. Dazu gehören etwa
Schadenersatzanspruch wegen Einbaus der gasdichten Haustür bestand ebenfalls nicht
Darüber hinaus entschied der Bundesgerichtshof, dass dem Kläger auch nicht der Schadenersatzanspruch wegen des Einbaus der gasdichten Haustür zustand. Denn diese Maßnahme habe seiner Ansicht nach nicht der Beseitigung oder Verringerung des Schadens durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/NJW 1992, 1043/rb)
Jahrgang: 1992, Seite: 349 MDR 1992, 349 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1992, Seite: 1043 NJW 1992, 1043 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1992, Seite: 504 VersR 1992, 504 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1992, Seite: 195 WuM 1992, 195 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1992, Seite: 189 ZMR 1992, 189
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Dokument-Nr. 17813
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