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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2013
- V ZR 278/12 -
Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Zufahrt auf das Grundstück mit dem PKW
Zufahrt zum Grundstück genügt zur Erreichbarkeit des Grundstücks
Ein Grundstückseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, mit seinem PKW auf das Grundstück zu fahren. Zur Erreichbarkeit des Grundstücks genügt vielmehr, dass eine Zufahrt zum Grundstück bzw. eine Parkmöglichkeit am Grundstück besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Grundstückseigentümerin konnte mit ihrem Fahrzeug nicht auf das Grundstück fahren. Zwar haben zwei Zugangswege vorgelegen. Der eine Weg war jedoch so eng, dass ein Befahren mit einem
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Eisenach als auch das Landgericht Meiningen wiesen die Klage ab. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Klägerin ein
Bundesgerichtshof verneinte Recht auf Notweg
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Klägerin zurück. Ihr habe kein Anspruch auf Duldung eines Notwegs zugestanden. Zwar könne ein
Zugang zum Grundstück bestand
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs habe der engere Zugangsweg eine ausreichende Verbindung für die ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks der Klägerin dargestellt. Eine ordnungsgemäße Grundstücksbenutzung eines Wohngrundstücks setze regelmäßig die Erreichbarkeit mit Fahrzeugen voraus, etwa zur Gewährleistung der Müllentsorgung oder der Belieferung mit Brennstoffen sowie sperrigen Gütern. An einer Erreichbarkeit fehle es aber nicht bereits dann, wenn das Grundstück nicht mit einem Fahrzeug befahren werden kann. Es sei vielmehr ausreichend, wenn das Fahrzeug unmittelbar an das Grundstück heranfahren kann und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise erreicht werden kann. Dies sei hier durch den engeren Zugangsweg möglich gewesen. Zwar habe zwischen der Parkmöglichkeit und des Eingangsbereichs eine Entfernung von 50 m gelegen. Diese Entfernung sei aber zumutbar gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Eisenach, Urteil vom 07.03.2012
[Aktenzeichen: 59 C 830/11] - Landgericht Meiningen, Urteil vom 14.11.2012
[Aktenzeichen: 3 S 75/12 (22)]
- Wegerecht kann auch ohne Eintragung im Grundbuch durch einfachen Vertrag begründet werden
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 07.09.2010
[Aktenzeichen: 1 U 258/10]) - Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechts
(Landgericht Coburg, Urteil vom 02.06.2006
[Aktenzeichen: 32 S 13/06]) - BGH: In Wochenendhaussiedlung ohne Kraftfahrzeugverkehr muss Grundstück nicht mit dem Kfz erreichbar sein
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2020
[Aktenzeichen: V ZR 268/19])
Jahrgang: 2014, Seite: 212 NZM 2014, 212
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Dokument-Nr. 17928
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