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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Notweg“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.03.2018
- 5 U 60/17 -

Fehlende Anbindung an öffentliche Wege: Ersteigerer eines Wohngrundstücks muss sich nicht auf Erreichbarkeit per Hubschrauber verweisen lassen

Nachbarn müssen Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung eines erforderlichen Zugangs dulden

Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung eines erforderlichen Zugangs dulden. Bei zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken muss dabei eine Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen - und nicht nur durch Hubschrauber - möglich sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ersteigerte die klagende Investmentgesellschaft Ende2014 in einem Zwangsversteigerungsverfahren das Eigentum an einem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück in Meschede. Vorheriger Eigentümer dieses Grundstücks war der Vater des Beklagten. Bereits zuvor hatte der Vater des Beklagten das benachbarte, nur 22m² große Grundstück von der Stadt Meschede erworben, das zwischen dem versteigerten Grundstück und einem öffentlichen Wegegrundstück der Stadt Meschede liegt. Das Eigentum an diesem Grundstück übertrug der Vater des Beklagten im Februar 2014 dem Beklagten, der im vorerwähnten Zwangsversteigerungsverfahren potenzielle... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2013
- V ZR 278/12 -

Grund­stücks­eigen­tümer hat keinen Anspruch auf Zufahrt auf das Grundstück mit dem PKW

Zufahrt zum Grundstück genügt zur Erreichbarkeit des Grundstücks

Ein Grund­stücks­eigen­tümer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, mit seinem PKW auf das Grundstück zu fahren. Zur Erreichbarkeit des Grundstücks genügt vielmehr, dass eine Zufahrt zum Grundstück bzw. eine Parkmöglichkeit am Grundstück besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Grundstückseigentümerin konnte mit ihrem Fahrzeug nicht auf das Grundstück fahren. Zwar haben zwei Zugangswege vorgelegen. Der eine Weg war jedoch so eng, dass ein Befahren mit einem PKW nicht möglich war. Der andere Weg bot ebenfalls keinen unmittelbaren Zugang zum Grundstück, da der letzte Teil des Weges auf dem Grundstück des Nachbarn... Lesen Sie mehr




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