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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zufahrt“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2022
- 7 U 150/20 -

Zufahrt zu einem Hinter­lieger­grundstück besteht nicht uneingeschränkt

Gewisse Beeinträchtigungen der Zufahrtbreite sind hinzunehmen

Der Umfang eines Geh- und Fahrtrecht muss sich immer am Einzelfall orientieren und besteht unter Umständen nicht uneingeschränkt. Bei der Zufahrt zu einem Hinter­lieger­grundstück sind damit gewisse Beeinträchtigungen der Zufahrtsbreite hinzunehmen. Darauf hat das Pfälzischen Oberlandesgericht in einem Hinweisbeschluss aufmerksam gemacht.

Ein Mann aus Hochspeyer erwarb ein sog. "Hinterliegergrundstück", das keinen eigenen Zugang zu einer öffentlichen Straße besitzt. Die Zufahrt zu dem Anwesen und den dazugehörigen fünf Garagen erfolgte ausschließlich über den Hof des benachbarten Grundstücks der Beklagten. Zur Absicherung des Zufahrtsrechts war im Grundbuch des Beklagtengrundstücks ein sog. "Geh- und Fahrrecht" zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Hinterliegergrundstücks eingetragen. Das Hofgelände zwischen den Gebäuden war groß genug, um bequem in alle Garagen hinein- und herauszufahren. Dies änderte sich, als die Beklagten auf ihrem Teil des Hofgrundstücks für ihre Mieter 2... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2021
- V ZR 262/20 -

Kein Notwegerecht zwecks Erreichens einer Garage bei Anbindung des Grundstücks an öffentlichen Weg

Sicherung der Zufahrt zur Garage mittels Baulast und baurechtliche Genehmigung der Garage unerheblich

Ist ein Grundstück durch einen öffentlichen Weg mit dem Pkw erreichbar, so besteht auch dann kein Notwegerecht, wenn auf dem Grundstück eine Garage steht, die nur über das benachbarte Grundstück erreichbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die Zufahrt zur Garage mittel Baulast gesichert ist und die Garage baurechtlich genehmigt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Grundstückseigentümerin klagte im Jahr 2016 vor dem Landgericht Frankfurt a.M. gegen die Eigentümer des Nachbargrundstücks auf Einräumung eines Notwegerechts. Die Klägerin wollte das Nachbargrundstück nutzen, um ihre Garage mit ihrem Pkw zu erreichen. Die baurechtlich genehmigte Garage konnte nur über das benachbarte Grundstück erreicht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2020
- V ZR 268/19 -

BGH: In Wochen­end­haus­siedlung ohne Kraft­fahrzeug­verkehr muss Grundstück nicht mit dem Kfz erreichbar sein

Kein Notwegerecht zwecks Erreichen des Grundstücks mit Kfz

Ein Notwegerecht nach § 917 BGB zwecks Erreichens des Grundstücks mit einem Kfz besteht nicht, wenn das Grundstück in einer Wochen­end­haus­siedlung liegt, in der nach der planerischen Konzeption die Grundstücke nicht mit einem Kfz erreichbar sein sollen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Wohngrundstücks in Nordrhein-Westfalen nutzten seit dem Jahr 1998 ein an dem hinteren Teil ihres Grundstücks verlaufenden Sandweg als Zufahrt. Der Sandweg führte zu einer öffentlichen Straße. Das Grundstück lag in einer Wochenendhaussiedlung, in der nach der planerischen Konzeption die Grundstücke nicht mit dem Kfz erreichbar... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.05.2020
- 1 K 844/19.KO -

VG Koblenz: Gewerbebetriebe müssen für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen Gebühren zahlen

Gebührenbemessung stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengleichheit dar

Das Land Rheinland-Pfalz kann Sondernutzungs­gebühren für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen von gewerblich genutzten Grundstücken erheben. Die Bemessung der Gebührenhöhe anhand des Gebührenkatalogs des Landesbetriebs Mobilität (LBM) ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Mit Bescheid vom 15. Oktober 2018 setzte der Beklagte - das Land Rheinland-Pfalz - zu Lasten der Klägerin, welche auf ihrem Betriebsgrundstück eine Schreinerei betreibt, eine jährliche Sondernutzungsgebühr für die Nutzung einer Zufahrt zu der angrenzenden Landesstraße fest. Dabei orientierte er sich bei der Ausführung des gesetzlich vorgesehenen Gebührenrahmens, welcher eine jährliche... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.03.2018
- 5 U 60/17 -

Fehlende Anbindung an öffentliche Wege: Ersteigerer eines Wohngrundstücks muss sich nicht auf Erreichbarkeit per Hubschrauber verweisen lassen

Nachbarn müssen Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung eines erforderlichen Zugangs dulden

Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung eines erforderlichen Zugangs dulden. Bei zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken muss dabei eine Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen - und nicht nur durch Hubschrauber - möglich sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ersteigerte die klagende Investmentgesellschaft Ende2014 in einem Zwangsversteigerungsverfahren das Eigentum an einem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück in Meschede. Vorheriger Eigentümer dieses Grundstücks war der Vater des Beklagten. Bereits zuvor hatte der Vater des Beklagten das benachbarte, nur 22m² große Grundstück von der Stadt Meschede erworben,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 16.12.2015
- 3 U 13/15 -

Übertragung der Räum- und Streupflicht für Gehwege auf Anlieger gilt auch für die Gehwege überquerende Zufahrten

Wirksame Übertragung der Winterdienstpflicht schließt Haftung der Stadt für Glatteisunfall aus

Die durch eine Straßen­reinigungs­satzung übertragene Räum- und Streupflicht für Gehwege auf Grundstücksanlieger gilt auch für solche Gehwege, die von einer Zufahrt überquert werden. Kommt deshalb ein Fußgänger auf einer Zufahrt aufgrund Glatteises zu Fall, so haftet nicht die Stadt, sondern der verantwortliche Anlieger. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 kam eine Fußgängerin zur Mittagszeit auf einer Zufahrt zu einem Krankenhaus aufgrund Glatteises zu fall. Sie klagte aufgrund dessen gegen die Stadt auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Stadt sah sich aber nicht dafür verantwortlich, da sie die Räum- und Streupflicht für Gehwege durch die Straßenreinigungssatzung auf die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 30.11.2017
- 4 K 631/17.NW -

Müllabfuhr muss nicht bis zur Grundstücksgrenze von außerhalb der Ortschaft gelegenen Anwesen fahren

Grundstücke müssen bei zu schmalen Straßen oder fehlenden Wendemöglichkeiten nicht mit Abfallfahrzeugen angefahren werden

Die Bewohner, die in Landau außerhalb der geschlossenen Ortslage wohnen, haben keinen Anspruch darauf, dass der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau den angefallenen Abfall an der Grundstücksgrenze abholt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bewohnt ein Anwesen in Landau. Die Siedlung besteht aus vier Wohngebäuden, die durch eine ca. 200 m lange Sackgasse an die Ortslage von Landau angebunden ist. Diese Straße ist als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet, aber nur ca. 2,80 m breit. In der Vergangenheit befuhren die Müllsammelfahrzeuge des beklagten Entsorgungs- und... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.07.2017
- 5 U 152/16 -

Baulast: Eigentümer kann zur Duldung der Grundstücksnutzung durch Nachbarn verpflichtet sein

Ein Grundstücks­eigentümer kann sich mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde verpflichten, das Grundstück als Zuwegung für Nachbargrundstücke zur Verfügung zu stellen. Die Baulast begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, sie beinhaltet kein zivilrechtliches Nutzungsrecht des Eigentümers des begünstigten Grundstücks. Dieser kann allerdings einem zivilrechtlichen Unterlassungs­anspruch des Eigentümers des Wegegrundstücks den Einwand rechts­missbräuchlichen Verhaltens entgegenhalten. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen.

Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtstreits sind Eigentümer benachbarter Wohnungseigentumsanlagen in Haltern am See. Im hinteren Teil des Grundstücks der Beklagten sind Stellplätze angelegt, die über einen Weg angefahren werden, der im Eigentum der Kläger steht. Voreigentümer der Kläger hatten gegenüber der Stadt Haltern eine Baulast begründet, nach welcher sie das Wegegrundstück... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2016
- I-24 U 59/15 -

Versperren der Zufahrt zum Mietobjekt über mehrere Wochen durch einen Lkw rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter

Schwerwiegende Verletzung der Pflicht zur Überlassung des ungestörten Mietgebrauchs

Lässt der Vermieter die Zufahrt zum Mietobjekt über mehrere Wochen durch einen Lkw versperren, so rechtfertigt dies nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB. In einem solchen Verhalten liegt eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht zur Überlassung des ungestörten Mietgebrauchs. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Gewerbehalle kündigte nach erfolgloser Abmahnung im August 2012 das Mietverhältnis fristlos, da die Vermieterin die einzige Zufahrt zur Halle über mehrere Wochen mit einem Lkw blockierte. Die Vermieterin begründete dieses Verhalten mit der Sicherung eines ihr vermeintlich zustehenden Vermieterpfandrechts. Da der Mieter sämtliche... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2015
- V ZR 184/14 -

BGH: Möglicher Rettungseinsatz macht Regelung zum Abschließen eines einen Zufahrtsweg versperrenden Tors zwischen 22 und 7 Uhr nicht unzulässig

Erforderlich ist umfassende einzelfallbezogene Abwägung der gegenüberstehenden Interessen

Führt der Weg zu einem Grundstück zuerst über ein anderes Grundstück, kann dessen Eigentümer nur dann das Verschließen des den Zufahrtsweg versperrenden Tors in der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr verlangen, wenn eine umfassende einzelfallbezogene Abwägung der gegenüberstehenden Interessen ergibt, dass sein Sicher­heits­interesse höher wiegt. Unzulässig ist es, mit dem pauschalen Hinweis, dass mögliche Rettungseinsätze durch das verschlossene Tor behindert werden können, den Anspruch auf das Verschließen des Tors zu verneinen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Damit ein Grundstückeigentümer zu seinem Grundstück gelangen konnte, musste er zuerst über ein anderes Grundstück. Ihm stand insofern ein Geh- und Fahrtrecht zu. Im Jahr 2011 errichtete der Eigentümer des vorderen Grundstücks ein Metallgittertor, welches den Weg zum hinteren Grundstück versperrte. Zudem verlangte er, dass das Tor in der Zeit... Lesen Sie mehr




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