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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.01.2016
- I ZR 98/15 -
BGH: Rechtsschutzversicherung darf Kostenübernahme für Anwaltsbeauftragung von vorheriger Durchführung eines Mediationsverfahrens abhängig machen
Kein Verstoß gegen Recht auf freie Anwaltswahl
Eine Rechtsschutzversicherung ist berechtigt die Übernahme der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts für eine gerichtliche Vertretung von der vorherigen erfolglosen Durchführung eines Mediationsverfahrens abhängig zu machen. Dadurch verstößt die Versicherung nicht gegen das Recht auf freie Anwaltswahl gemäß § 127 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bot eine
Oberlandesgericht verneinte Unterlassungsanspruch
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verneinte als Berufungsgericht einen Unterlassungsanspruch der Rechtsanwaltskammer. Ein Verstoß gegen das Recht auf
Bundesgerichtshof sieht ebenfalls kein Verstoß gegen Recht auf freie Anwaltswahl
Der Bundesgerichtshof beanstandete nicht die Entscheidung des Berufungsgerichts und wies daher die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Eine
Kein Verstoß gegen Prinzip der Freiwilligkeit des Mediationsverfahrens
Soweit das Oberlandesgericht einen Verstoß gegen das für die Mediation wesentliche Freiwilligkeitsprinzip mit der Begründung verneinte, der Versicherungsnehmer stimme dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.05.2014
[Aktenzeichen: 2-6 O 271/13] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.04.2015
[Aktenzeichen: 6 U 110/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 198 VuR 2016, 198
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Dokument-Nr. 22785
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