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Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.09.2013
- XI R 12/12 -
Verlängerter Bezug von Kindergeld auch bei Studium während des Zivildienstes möglich
Endzeitpunkt für Gewährung des Kindergeldes wird um die Dauer des geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes hinausgeschoben
Die für den Bezug von Kindergeld maßgebliche Altersgrenze von 25 Jahren verlängert sich auch dann um einen der Dauer des vom Kind geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes, wenn auch während der Dauer des Dienstes Kindergeld gezahlt worden ist, weil das Kind zeitgleich für einen Beruf ausgebildet wurde (hier: Hochschulstudium). Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Streitfall leistete der Sohn des Klägers nach dem Abitur im Juni 2004 von November 2004 bis Juli 2005 neun Monate Zivildienst. Daneben war er im Wintersemester 2004/2005 von Oktober 2004 bis März 2005 sechs Monate an einer Universität im Fachbereich Mathematik immatrikuliert. Im Oktober 2005 begann der Sohn mit dem
Finanzgericht gibt Klage teilweise statt
Die anschließende Klage hatte (nur) zum Teil Erfolg. Das Finanzgericht war der Ansicht, der Verlängerungszeitraum sei um die tatsächliche Dauer des neben dem Zivildienst betriebenen Studiums (sechs Monate) zu kürzen. Für die restliche Dauer des Zivildienstes (drei Monate) verlängere sich dagegen der Bezug des Kindergeldes.
Regelung im Einkommensteuergesetz soll die durch die Ableistung des Dienstes im Regelfall eintretende Ausbildungsverzögerung kompensieren
Auf die Revision des Klägers hob der Bundesfinanzhof das Urteil auf.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- BFH: Verlängerung des Zeitraumes für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.05.2010
[Aktenzeichen: III R 4/10]) - Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.03.2009
[Aktenzeichen: III R 33/07]) - Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.12.2011
[Aktenzeichen: III R 5/07 und III R 41/07])
Jahrgang: 2014, Seite: 416 NJW 2014, 416
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Dokument-Nr. 17088
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