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Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.05.2017
- II R 37/15 -
Kind darf nach Pflege der Eltern bei anschließender Erbschaft Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen
Gesetzliche Unterhaltspflicht steht Gewährung des Pflegefreibetrags nicht entgegen
Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, ist es berechtigt, nach dem Ableben des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch zu nehmen. Dies entschied der Bundesfinanzhof und verwies darauf, dass die allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, dem nicht entgegensteht.
Im zugrunde liegenden Streitfall war die Klägerin Miterbin ihrer Mutter. Diese war ca. zehn Jahre vor ihrem Tod pflegebedürftig geworden (Pflegestufe III, monatliches
Begriff "Pflege" ist grundsätzlich weit auszulegen
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Vorentscheidung des Finanzgerichts. Der Begriff "Pflege" ist grundsätzlich weit auszulegen und erfasst die regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer hilfsbedürftigen Person. Es ist nicht erforderlich, dass der Erblasser pflegebedürftig i.S. des § 14 Abs. 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI a.F.) und einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI a.F. zugeordnet war.
Gewährung des Pflegefreibetrags für gesetzlich Unterhaltsverpflichtete entspricht Sinn und Zweck der Vorschrift
Eine gesetzliche
Die Höhe des Freibetrags bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Vergütungssätze von entsprechenden Berufsträgern können als Vergleichsgröße herangezogen werden. Bei Erbringung langjähriger, intensiver und umfassender Pflegeleistungen - wie im Streitfall - kann der Freibetrag auch ohne Einzelnachweis zu gewähren sein.
Entscheidung des Bundesfinanzhofs kommt große Praxisrelevanz zu
Der Entscheidung des Bundesfinanzhofs kommt im Erbfall wie auch bei Schenkungen große Praxisrelevanz zu. Die Finanzverwaltung hat bislang den Freibetrag nicht gewährt, wenn der Erbe dem Erblasser gegenüber gesetzlich zur Pflege oder zum Unterhalt verpflichtet war (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 R E 13.5 Abs. 1 Satz 2). Auf dieser Grundlage hatte das Finanzamt die Gewährung des Freibetrags auch im Streitfall verwehrt. Dem ist der Bundesfinanzhof entgegengetreten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass der Erbe den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2017
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Schenkungsteuer: Günstige Steuerklasse I auch bei Zuwendung des biologischen aber nicht gleichzeitig rechtlichen Vaters möglich
(Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.12.2016
[Aktenzeichen: 1 K 1507/16]) - Tochter haftet nach Unterzeichnung einer Kostenübernahmeerklärung für rückständige Heimkosten der verstorbenen Mutter
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2016
[Aktenzeichen: 4 U 36/16])
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