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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2016
- 4 U 36/16 -
Tochter haftet nach Unterzeichnung einer Kostenübernahmeerklärung für rückständige Heimkosten der verstorbenen Mutter
Ausschlagen der Erbschaft ändert nichts an Anspruch des Pflegeheims gegen die Tochter
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat über die Wirksamkeit eines Schuldbeitritts eines Angehörigen zu einem Heimvertrag entschieden. Ein Pflegeheim hatte vor dem Landgericht Oldenburg mit Erfolg gegen die Tochter einer verstorbenen Heimbewohnerin geklagt. Die Tochter hatte beim Einzug ihrer Mutter ins Heim eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Verurteilung der Tochter zur Zahlung von rückständigen Heimkosten in Höhe von 5.600 Euro bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Tochter vor Gericht argumentiert, dass sie nicht hafte, da sie die
OLG: Tochter ist zur Zahlung der Heimkosten verpflichtet
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass die Tochter zahlen muss. Das Ausschlagen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- BGH zum Elternunterhalt bei Heimunterbringung: Unterhaltsbedarf eines sozialhilfebedürftigen Elternteils beschränkt sich auf ihm zumutbare einfache und kostengünstigste Heimunterbringung
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.10.2015
[Aktenzeichen: XII ZB 26/15]) - Sohn muss Heimpflegekosten für ehemalige Lebensgefährtin des Vaters nicht zahlen
(Sozialgericht Gießen, Urteil vom 21.04.2015
[Aktenzeichen: S 18 SO 84/13])
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Dokument-Nr. 23716
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