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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2013
- 8 AZR 1026/12 -
Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Detektivkosten bei Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer
Verdacht des Erschleichens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, so kann der Arbeitgeber eine Detektei mit der Beobachtung des Arbeitnehmers beauftragen. Erhärtet sich dadurch der Verdacht, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Zudem steht dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab dem Jahr 2009 ließ sich ein Busfahrer mehrmals und teilweise für mehrere Wochen arbeitsunfähig krankschreiben. Da seine Arbeitgeberin, ein Busunternehmen, Zweifel an seiner wiederholten
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht hielten Kündigung für wirksam und bejahten Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Hessen sahen die
BAG bejahte grundsätzlichen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Detektivkosten
Das Bundesarbeitsgericht führte zunächst aus, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch die
Fehlender Verdacht einer tatsächlich nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit
Für eine Ersatzpflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich der
Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückweisung des Rechtsstreits
Das Bundesarbeitsgericht hob daher das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts auf und wies es zur Neuentscheidung zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2014
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02.10.2012
[Aktenzeichen: 18 Sa 492/11]
- LAG Hamm: Arbeitgeber hat nicht immer Anspruch auf Ersatz für Detektivkosten
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 20.07.2011
[Aktenzeichen: 4 Sa 322/11]) - Beim "Blaumachen" erwischt: Krankgeschriebener Mitarbeiter muss Detektiveinsatz bezahlen
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2008
[Aktenzeichen: 7 Sa 197/08]) - Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.04.2009
[Aktenzeichen: 6 Sa 1593/08])
Jahrgang: 2014, Seite: 877 NJW 2014, 877 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2014, Seite: 301 NZA 2014, 301
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Dokument-Nr. 17732
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