wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 13. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2008
7 Sa 197/08 -

Beim "Blaumachen" erwischt: Krankgeschriebener Mitarbeiter muss Detektiveinsatz bezahlen

Schadensersatz wegen vertragswidriger Tätigkeit des Arbeitnehmers

Ein Arbeitgeber kann von seinem Mitarbeiter die Kosten für die Beauftragung eines Detektivbüros ersetzt verlangen, wenn die Detektivtätigkeit zur Feststellung einer vertragswidrigen Tätigkeit des Mitarbeiters erforderlich war. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz als Berufungsgericht und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Brief- und Zeitungszusteller mittels ärztlichen Attests krankschreiben lassen. Während der Zeit seiner Krankschreibung beschäftigte sein Arbeitgeber seine Frau als Vertreterin mit der nachts stattfindenden Austragetätigkeit. Der krankgeschriebene Mitarbeiter half ihr bei dieser Arbeit. Dabei wurde er gesehen. Der Arbeitgeber beauftragte daraufhin ein Detektivbüro mit der Beobachtung des Mitarbeiters in den folgenden Nächten.

Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht

Das Gericht begründete die Verurteilung des Arbeitnehmers zu Schadensersatz damit, dass dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorsätzlich verletzt habe, indem er die Arbeitsunfähigkeit zumindest während der Zeit, in der er von der Detektei beobachtet wurde, vorgetäuscht und den Arbeitgeber veranlasst habe, seine Ehefrau für ihn als Aushilfskraft einzustellen und zu bezahlen. Tatsächlich sei er aber nicht arbeitsunfähig erkrankt gewesen. Er habe zumindest in den zwei Nächten, in denen er durch die Detektive beobachtet wurde, genau jene Tätigkeiten verrichtet, die er arbeitsvertraglich hätte erbringen müssen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert generelle Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer hatte sich mit dem Argument verteidigt, dass ihm aus medizinischer Sicht lediglich verwehrt gewesen sei, eine vollschichtige Arbeitstätigkeit auszuüben. Die zwei Arbeitsstunden, während derer er seiner Frau aushalf, seien ihm trotz Erkrankung möglich gewesen. Das Gericht trat dem entgegen und entschied, dass er für diesen Vortrag die Darlegungs- und Beweislast trage. Dieser Darlegungslast sei er nicht gerecht geworden. In der Regel werde nämlich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert, dass ein Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitstätigkeit aus Krankheitsgründen generell nicht ausführen könne. Das von dem Mitarbeiter im Prozess vorgelegte ärztliche Attest ergebe keine ausnahmsweise bestehende tägliche Arbeitsfähigkeit von zwei Stunden bei genereller Arbeitsunfähigkeit.

Ersatzanspruch für erforderliche Aufwendungen umfasst auch Detektivkosten

Der Mitarbeiter muss sämtliche Aufwendungen erstatten, die eine vernünftige, wirtschaftlich denkende Person nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich ergriffen hätte. Dazu gehören in dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall die Detektivkosten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2009
Quelle: ra-online (we)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7371 Dokument-Nr. 7371

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7371

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?