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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.03.2023
- 2 AZR 309/22 -
Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten wirksam
Kündigung verstößt nicht gegen das Maßreglungsverbot
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Klägerin arbeitete seit dem 1. Februar 2021 als medizinische Fachangestellte bei der Beklagten, die ein Krankenhaus betreibt. Die Klägerin wurde auf verschiedenen Stationen in der Patientenversorgung eingesetzt. Sie war nicht bereit, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen und nahm entsprechende Impfangebote ihrer Arbeitgeberin nicht wahr. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG mit Schreiben vom 22. Juli 2021 ordentlich fristgemäß zum 31. August 2021. Hiergegen hat sich die Klägerin mit ihrer Klage gewandt und insbesondere geltend gemacht, die
Erforderlicher Kausalität fehlt
Die Revision der Klägerin hatte vor dem Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2023
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.07.2022
[Aktenzeichen: 5 Sa 461/21]
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Dokument-Nr. 32791
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