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Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012
- 5 Ca 949/12 -
Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Facebook-Eintrag kann nicht mit wörtlicher Äußerung unter Kollegen gleichgestellt werden
Das Arbeitsgericht Duisburg hat die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, welcher beleidigende Äußerungen bei Facebook eingestellt hatte, aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam erachtet.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit 2008 bei der Beklagten beschäftigt ist, hatte auf seiner Facebookseite Arbeitskollegen u. a. als "Speckrollen" und "Klugscheißer" bezeichnet.
Grobe Beleidigungen von Arbeitgeber oder Kollegen kann Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen
Das Arbeitsgericht Duisburg hat darauf verwiesen, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen eine
"Öffentliches" oder auf "Freunde" beschränktes "facebook"-Profil nicht entscheidend
Im zu entscheidenden Fall war aus Sicht des Arbeitsgerichts unerheblich, ob der Eintrag nur für die so genannten Freunde und Freundesfreunde auf "facebook" sichtbar war, oder unter der Einstellung "öffentlich" allen "facebook"-Nutzern zugänglich war. Zwischen den Parteien war unstreitig, dass eine Vielzahl von Arbeitskollegen "facebook"-Freunde des Klägers waren und den Eintrag gelesen hatten.
Eintrag erfolgte "im Affekt" - Kündigung daher unwirksam
Das Arbeitsgericht hielt die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2012
Quelle: Arbeitsgericht Duisburg/ra-online
- Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook: Auszubildender darf nach beleidigenden Äußerungen auf Facebook gekündigt werden
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 10.10.2012
[Aktenzeichen: 3 Sa 644/12]) - "Armseliger Saftladen und arme Pfanne von Chef" – Abfällige Äußerungen auf dem Facebook-Profil eines Mitarbeiters von der Meinungsfreiheit gedeckt?
(Landesarbeitsgericht Hamm, Vergleich vom 15.08.2012
[Aktenzeichen: 5 Sa 451/12]) - Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook nicht gerechtfertigt
(Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 29.03.2012
[Aktenzeichen: 3 Ca 1283/11])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 3, Anmerkung: 3, Autor: Arden jurisPR-ITR 3/2013, Anm. 3, Arden | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 18 NZA-RR 2013, 18 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2013, Seite: 95 ZD 2013, 95
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Dokument-Nr. 14449
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