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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.08.2008
2 Ca 3632/08 -

Kassiererin kann wegen des Verdachts der Manipulation gekündigt werden (Fall "Emmely")

Vertrauensverhältnis ist nachdrücklich zerrüttet

Eine Kassiererin, die viele Jahre (hier 31 Jahre) ohne sich etwas zu "Schulde kommen zu lassen", gearbeitet hat, kann bei einem Verdacht auf einen begangenen Betrug fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn es sich nur um einen Schaden von 1,30 EUR handelt, wie aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervorgeht.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die gegenüber einer Kassiererin in einem Einzelhandelsunternehmen ausgesprochene fristlose Kündigung als rechtswirksam bestätigt. Es bestehe der dringende Verdacht, dass die Klägerin Pfandbons (2 Stück im Gesamtwert von 1,30 EUR), die Kunden verloren hatten, an sich genommen und zu Lasten der Beklagten eingelöst hat. Die Beträge habe sie dann im Rahmen eines Mitarbeiterkaufes für sich verbraucht. Der Verdacht habe sich durch die Aussagen der vernommenen Zeuginnen und Zeugen bestätigt.

Verdacht im Hinblick auf einen begangenen Betrug reicht für Kündigung aus

Nach den Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts habe dies für als Verdachtskündigung im Hinblick auf einen begangenen Betrug ausgereicht. Dabei komme es nicht auf den Wert der Pfandbons an, maßgeblich sei vielmehr, dass das Vertrauensverhältnis nachdrücklich zerrüttet worden sei. Dabei hat das Arbeitsgericht auch berücksichtigt, dass die Klägerin im Prozess wiederholt betont hat, dass sie das vorgeworfene Verhalten auch überhaupt nicht als gravierend ansieht.

Hintergrund

Der vorliegende Fall hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Es handelt sich bei der Kassiererin um die gekündigte Kaiser's Kassiererin Barbara E. alias Emmely. Gemunkelt wird, dass die Kündigung erfolgte, weil sie als letzte Beschäftigte an einem ver.di Streik teilgenommen hat.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2008
Quelle: ra-online (pt)

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