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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.08.2008
- 2 Ca 3632/08 -
Kassiererin kann wegen des Verdachts der Manipulation gekündigt werden (Fall "Emmely")
Vertrauensverhältnis ist nachdrücklich zerrüttet
Eine Kassiererin, die viele Jahre (hier 31 Jahre) ohne sich etwas zu "Schulde kommen zu lassen", gearbeitet hat, kann bei einem Verdacht auf einen begangenen Betrug fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn es sich nur um einen Schaden von 1,30 EUR handelt, wie aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervorgeht.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die gegenüber einer
Verdacht im Hinblick auf einen begangenen Betrug reicht für Kündigung aus
Nach den Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts habe dies für als
Hintergrund
Der vorliegende Fall hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Es handelt sich bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2008
Quelle: ra-online (pt)
- Landesarbeitsgericht bestätigt Kündigung einer Kassiererin wegen Verwendung von Leergutbons in Höhe von 1,30 € (Fall "Emmely")
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2009
[Aktenzeichen: 7 Sa 2017/08]) - Bundesarbeitsgericht lässt Revisionsverfahren im Fall "Emmely" zu
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2009
[Aktenzeichen: 3 AZN 224/09]) - Fall "Emmely": Bundesarbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung wegen Einlösen aufgefundener Leergutbons für unwirksam
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010
[Aktenzeichen: 2 AZR 541/09])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 6561
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