wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Speyer, Urteil vom 09.08.1957
Cs 420/57 -

Abrutschen vom Kupplungspedal aufgrund leichten Schuhwerks begründet Fahrlässigkeit

Fahren mit leichtem Schuhwerk zwar nicht verboten, begründet aber besondere Vorsicht

Wer beim Autofahren leichte Pumps mit schmalem Absatz trägt, muss besonders vorsichtig fahren. Rutscht die Fahrerin aufgrund des leichten Schuhwerks vom Kupplungspedal ab und kommt es zu einem Unfall, ist ihr Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Speyer hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Autofahrerin fuhr auf einer mit einem Stopp-Schild versehene Kreuzung zu. Während sie auf die Kreuzung weiter zufuhr, richtete sie ihre Aufmerksamkeit auf die Wegweiserschilder. Durch den Zuruf ihres Sohns und dem scheinbar schnellen Herannahen eines Autos auf der Vorfahrtstraße, erschreckte sie sich und rutschte von dem Kupplungspedal ab. Das Fahrzeug machte einen Satz nach vorn und es kam zu einem Verkehrsunfall. Aufgrund des Vorfalls wurde die Autofahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Hohe Sorgfaltspflichten bei mit Stopp-Schild versehener Kreuzung

Das Amtsgericht Speyer bejahte eine fahrlässige Körperverletzung. Zwar könne es insbesondere im Großstadtverkehr und bei plötzlich auftretenden Verkehrssituationen jedem Autofahrer passieren, dass er vom Pedal abrutscht. Dies dürfe aber nicht dem Wartepflichtigen beim Einfahren in eine mit einem Haltegebot versehene Vorfahrtsstraße geschehen. Hier müsse der Autofahrer eine ganz besondere Vorsicht walten lassen. Daher hätte die Autofahrerin nicht hauptsächlich auf die Wegweiserschilder schauen dürfen, sondern ihr Hauptaugenmerk auf die Vorfahrtsgewährung richten müssen.

Leichtes Schuhwerk begründete besondere Vorsicht

Zudem habe der Umstand, dass die Autofahrerin leichte Wildlederpumps mit dünner Ledersohle und mittelhohem schmalen Absatz trug, einen weiteren Grund zur besonderen Vorsicht dargestellt. Zwar sei derartiges Schuhwerk nicht generell als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Allerdings gewährleiste es nicht den gleichen Halt, wie etwa stabile Straßenschuhe, die eventuell noch mit Gummi- oder Kreppsohlen versehen sind.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2013
Quelle: Amtsgericht Speyer, ra-online (zt/DAR 58, 107/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht | Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 1958, Seite: 107
DAR 1958, 107

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16249 Dokument-Nr. 16249

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16249

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung