wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(6)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 16.12.1994
18 (11) C 766-94 -

Mieter müssen nächtlichen lauten Sex der Nachbarn nicht dulden

In der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens besteht Anspruch auf ungestörte nächtliche Ruhe

Mieter haben Anspruch darauf, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht in ihrer nächtlichen Ruhe gestört zu werden. Das bedeutet, dass Nachbarn lautes Gestöhne und Geschrei bei Ausübung des Geschlechtsverkehrs sowie überlautes Gerede und Streitereien zu unterlassen haben, bzw. jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke anzupassen sind. Dies entschied das Amtsgericht Rendsburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Mieter, der sich durch seine Nachbarn in seiner nächtlichen Ruhe gestört sah. Im Mai, sowie im August 1994 kam es in mehreren aufeinanderfolgenden Nächten zu Störungen. Der Kläger beanstandete durch ständige nächtliche Ruhestörungen bereits gesundheitlich angeschlagen zu sein und die Berufstätigkeit nicht mehr konzentriert und ordnungsgemäß ausüben zu können. Die nächtlichen Ruhestörungen wurden nach Aussage des Klägers und seiner Ehefrau durch lautes Gestöhne und Geschrei bei Ausübung des Geschlechtsverkehrs, sowie durch überlautes Reden und Streiten verursacht. Wiederholtes Abmahnen der störenden Nachbarn durch den Kläger und sein Frau blieb erfolglos.

AG Rendsburg erklärt Klage für begründet

Das Amtsgericht Rendsburg erklärte die Klage für begründet, da der Kläger gemäß § 862 Abs. 1 BGB durch verbotene Eigenmacht im Besitz seiner Wohnung durch das Verhalten seiner Nachbarn gestört werde.

Nächtliches lautes Stöhnen, Schreien und Streiten ist nicht als normaler Mietgebrauch anzusehen

Selbstverständlich sei ein Mieter beim Mietgebrauch seiner Wohnung nicht zur völligen Lautlosigkeit verpflichtet. So gehörten zum Beispiel die Nutzung des Radios, das Spielen von Musikinstrumenten und das gelegentliche Veranstalten von Feierlichkeiten im Rahmen des allgemein als "Zimmerlautstärke" titulierten Lärmpegels zur regulären Mietnutzung dazu. Die Ausübung des Geschlechtsverkehrs in einer Lautstärke, die Mieter nachts aus dem Schlaf aufwachen lässt, sei jedoch nicht mehr als normaler Mietgebrauch anzusehen. Dies gelte ebenso für überlautes nächtliches Gerede und gegenseitiges Anschreien. Der klagende Mieter hätte entsprechend Anspruch auf nächtliche Ruhe zumindest in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, urteilte das Gericht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Rendsburg (vt/ac)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Nachbarrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10879 Dokument-Nr. 10879

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10879

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?