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Amtsgericht Pforzheim, Beschluss vom 22.02.2019
- 3 F 160/18 -
Kindesunterhalt: Kosten der Hortbetreuung zwecks Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen kein Unterhaltsmehrbedarf des Kindes dar
Vorliegen eines Mehrbedarfs bei pädagogisch veranlasster Hortbetreuung
Die Kosten einer Hortbetreuung sind dann nicht vom Kindesunterhalt als Mehrbedarf des Kindes umfasst, wenn die Betreuung allein aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils veranlasst ist. Etwas anderes gilt dann, wenn die Hortbetreuung aus pädagogischen Gründen veranlasst wurde. Dies hat das Amtsgericht Pforzheim entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte die Mutter zweier minderjähriger schulpflichtiger Kinder im Jahr 2018 vom Kindesvater die hälftige Beteiligung an den Hortkosten. Die Kinder lebten bei der Mutter und besuchten seit der Einschulung einen Schülerhort, damit die Kindesmutter arbeiten konnte.
Kein Anspruch gegen Kindesvater auf anteilige Übernahme der Hortkosten
Das Amtsgericht Pforzheim entschied gegen die Kindesmutter. Dieser stehe kein Anspruch gegen den Kindesvater auf anteilige Übernahme der Hortkosten zu. Denn diese
Kosten der Fremdbetreuung als Mehrbedarf bei Betreuung zu erzieherischen Zwecken
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2020
Quelle: Amtsgericht Pforzheim, ra-online (vt/rb)
- Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch begründen Mehrbedarf des Kindes
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2008
[Aktenzeichen: XII ZR 150/05]) - BGH: Kosten einer Tagesmutter zwecks Betreuung des Kindes wegen Berufstätigkeit stellen keinen Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts dar
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.10.2017
[Aktenzeichen: XII ZB 55/17])
Jahrgang: 2019, Seite: 883 FamRZ 2019, 883 | Zeitschrift: FF - Forum Familienrecht (FF)
Jahrgang: 2019, Seite: 255 FF 2019, 255 | Zeitschrift: Das Jugendamt (JAmt)
Jahrgang: 2019, Seite: 625 JAmt 2019, 625 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 2333 NJW 2019, 2333 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 261 NJW-Spezial 2019, 261
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Dokument-Nr. 28705
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